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Bankomat-Missbrauch - Gestohlene Karte

Wenn eine Bankomatkarte gestohlen wird und der Dieb abhebt, schaut deren Besitzer meist durch die Finger. Es gibt allerdings Ausnahmen.

„Jessas, mein Börsel!“ Einen Moment war die betagte Dame im Gedränge im Supermarkt unaufmerksam gewesen. Weg war die Geldtasche! Sofort eilte Frau Swoboda zur Polizei, um Anzeige zu erstatten. Um ihre verschwundene Bankservicekarte machte sie sich keine Sorgen. Die benützte sie nie, sie wusste ja nicht einmal den Code. Und die Polizei hatte sofort die Sperre veranlasst.

Enormer Schaden. Umso größer der Schock beim nächsten Kontoauszug. Der Täter war unverzüglich in die nächste Bank-Austria-Filiale spaziert und hatte am Foyerautomaten 3000 Euro abgehoben. Ein gewaltiger Verlust bei ihrer kleinen Pension. „Das hab ich davon, dass mir die Karte aufs Aug’ gedrückt worden ist,“ dachte sie ergrimmt.

Die Bank bleibt hart. Sofort schrieb sie an ihre Bank: Sie habe die Servicekarte nicht gewollt und sei vom Überziehungsrahmen von 3000 Euro nie informiert worden, daher „würde es mich freuen, wenn Sie sich nicht hinter Klauseln verstecken und in menschenfreundlicher Weise einen Teil des erlittenen Schadens ersetzen“. Im Gespräch mit ihrem Filialleiter blitzte sie ab. Er könne das höchstens aus der eigenen Tasche bezahlen. Was Frau Swoboda als Pflanzerei empfand.

Schlagende Argumente. Ohne viel Hoffnung rief sie schließlich im VKI-Info-Center an. Seit kurzem ist die Zahl der Bankomatmissbräuche stark angestiegen, ebenso die Schadenshöhe. Sehr oft war den Geschädigten nicht bewusst, dass täglich mehrere Tausend Euro behoben werden und das Konto so weit ins Minus kommen kann. Dazu meint unsere Rechtsabteilung: Das hohe Limit war wohl nicht wirksam vereinbart worden. Auch hatte Frau Swoboda Sorgfalt walten lassen und den Code nicht dabeigehabt.

Prozess vermieden. Erst antwortete uns die Bank Austria das, was Banken immer sagen: Abheben sei nur mit dem Code möglich, die Limiterhöhung sei auf dem Kontoauszug bekannt gegeben worden. Aber sie bot 1500 Euro Wiedergutmachung an.

Damit wollten wir uns nicht zufrieden geben: Das Limit sei nie individuell vereinbart worden, weil eine Mitteilung am Kontoauszug nicht genügt, argumentierten wir, und die Kundin haben nie selbst Geld am Automaten behoben. Worauf die Bank ihr Kulanzangebot auf immerhin 2000 Euro erhöhte. Diese doch gütliche Einigung gibt es jetzt häufiger.

Vielleicht ist der Rechtsstandpunkt der Banken doch nicht so unanfechtbar, und man will vielleicht nicht, dass ein Gericht die Sache genauer durchleuchtet…

Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.

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