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BP Europa SE - Abgelaufene Gutscheine: Doch noch einlösbar

"Ein Fall für KONSUMENT": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erfolgreich erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: BP akzeptierte doch noch die abgelaufenen Tankgutscheine.

Der Fall wurde für den Konsumenten positiv erledigt

Im Herbst 2009 hatte Herr Kritsch bis Ende 2009 befristete BP-Tankgutscheine im Wert von 100 € bekommen. Er brauchte bis Jahresende Gutscheine um 70 € auf. Als Herr Kritsch später die restlichen Gutscheine an einer Tankstelle einlösen wollte, wurde ihm das verwehrt. Auch BP schmetterte seine Bitte um Einlösung der Gutscheine ab.

Nun hat der Oberste Gerichtshof im Sommer 2012 entschieden, dass eine kürzere als die 30jährige Verjährungsfrist nur nach individueller Vereinbarung zwischen zwei annähernd gleich starken Vertragspartnern möglich ist. Darauf wiesen wir BP hin. Erst dann brachte der Mineralölkonzern seine Tankstellenpartner dazu, befristete Gutscheine auch nach Fristablauf zu akzeptieren.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum .

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