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Erst die Arbeit, dann das Geld - Bei Mangelhafte Dienste, Geld zurückbehalten

Familie Smutny hat ein Einfamilienhaus errichten lassen. Bei der Übergabe werden Mängel an allen 20 Fenstern festgestellt. Der Baumeister hat vergessen, die Fensterdichtungen aufzubringen. Die Kosten der Verbesserung dieser Mängel würden rund 450 Euro betragen. Familie Smutny hat auf den Gesamtkaufpreis von 230.000 Euro bereits 200.000 Euro bezahlt. Die letzten 30.000 Euro kann Familie Smutny nun solange zurückbehalten, bis der Baumeister die Mängel ordnungsgemäß behoben hat.

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