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Sparsame Informationen
Zwei Produkte mussten wegen fehlender Kennzeichnung abgewertet werden. Es handelt sich um Kaffee der Marken Tchibo und Haas & Haas, die in Kaffeeshops gekauft wurden.
Sie werden in verschweißten Vakuumverpackungen abgegeben, die
keinerlei Aufschrift tragen. Bei offener Ware, wie sie in Spezialläden
erhältlich ist, wäre das zwar rechtlich zulässig. Aber ein luftdicht
verschlossenes Packerl kann beim besten Willen nicht als offene Ware
bezeichnet werden.
Spezielle Auszeichnungspflichten für Kaffee gibt es nicht. Man findet auf der Verpackung kaum Angaben über die enthaltenen Kaffeesorten oder deren Herkunft. Eine Aufschrift wie „100 Prozent Arabica“ hat eher Seltenheitswert. Meist dominieren so blumige Umschreibungen wie „Spitzenqualität mit großer Tradition“ oder „erlesene Kaffeesorten, auf typisch italienische Art geröstet“.
Zwei Produkte mussten wegen fehlender Kennzeichnung abgewertet werden. Es handelt sich um Kaffee der Marken Tchibo und Haas & Haas, die in Kaffeeshops gekauft wurden.
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Spezielle Auszeichnungspflichten für Kaffee gibt es nicht. Man findet auf der Verpackung kaum Angaben über die enthaltenen Kaffeesorten oder deren Herkunft. Eine Aufschrift wie „100 Prozent Arabica“ hat eher Seltenheitswert. Meist dominieren so blumige Umschreibungen wie „Spitzenqualität mit großer Tradition“ oder „erlesene Kaffeesorten, auf typisch italienische Art geröstet“.