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Fremdenverkehr - Absurde Unterscheidung

, aktualisiert am

Leserbrief zu Konsument 8/2004.

Auch ich finde, dass diese Vorgehensweise den Gleichheitsgrundsatz verletzt und nicht vergleichbar ist mit sozial begründeten Ermäßigungen für finanziell schwache Personengruppen (zum Beispiel Schüler, Pensionisten). Wenn diese Unterscheidung zwischen Einheimischen und Fremden rechtens ist, wäre es dann nicht an der Zeit, dass auch in Wien, etwa bei den städtischen Schwimmbädern und bei der Straßenbahn, für Wiener andere Tarife festgelegt werden als für Nichtwiener? Dies soll nur die Absurdität einer solchen Unterscheidung aufzeigen, eine Unterscheidung, die auch in kleinen Gemeinden untragbar ist und rasch abgestellt werden sollte.

Ing. Ernst Reinwein
Wien

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