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Geschenke - Umtausch vereinbaren

Umtauschen ist Kulanz.

Sie haben noch nicht alle Weihnachtseinkäufe erledigt und sind bis zuletzt auf der Suche? Besonders, wenn Sie bei einem Präsent nicht völlig sicher sind, sollten Sie daran denken: Umtauschen ist Kulanz! Einen Anspruch darauf gibt es nur, wenn Sie dies beim Kauf vereinbaren. Am besten durch einen entsprechenden Vermerk auf der Rechnung. Unproblematisch ist das Schenken von Gutscheinen. Achten Sie aber darauf, ob das Einlösen irgendwelchen Beschränkungen unterliegt. Ist ein Gutschein nicht befristet, gilt er 30 Jahre! Auch aus einem anderen Grund sind Gutscheine eine praktische Sache: Nach den Feiertagen beginnt in vielen Branchen der Abverkauf, und Gutscheine sind so gesehen dann mehr wert.

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