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Gorenje, Toman - Schlechte Erfahrungen unserer Leser

"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten.

  • Gorenje: Kühlschrank
     Garantieablauf
  • Toman: Parkvergehen
     Bedauerlich

 

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Gorenje

Garantieablauf

Frau Winter kaufte bei einem Elektrohändler einen neuen Gorenje-Kühlschrank, dessen Schalter für die Innenbeleuchtung sich als defekt herausstellte. Der Händler bot im Rahmen der Gewährleistung einen Gerätetausch an, Frau Winter bevorzugte aber eine Reparatur, woraufhin sie an den Hersteller verwiesen wurde.

Die Antwort von Gorenje: Der Kühlschrank sei zu alt, die Garantie bereits abgelaufen! Tatsächlich lag das Produktionsdatum fast sechs Jahre zurück. In der Zwischenzeit hatte sich der Kühlschrank im Lager eines Großhändlers befunden und war irgendwann an den Händler geliefert worden. Das Problem wurde schließlich doch über die gesetzliche Gewährleistung bereinigt.

Der Fall an sich löste sogar bei Gorenje selbst Erstaunen aus, nachdem Frau Winter ein zweites Mal Kontakt aufgenommen hatte. Zwar gibt es keine gesetzlichen Regelungen zur Herstellergarantie, die Bindung an das Produktionsdatum ist allerdings äußerst ungewöhnlich und müsste sehr klar an die Kunden kommuniziert werden.

Wir gehen von einem Einzelfall aus, Hinweise auf allfällige ähnliche Erfahrungen nehmen wir unter leserbriefe@konsument.at aber gern entgegen!

Toman

Bedauerlich

Nach dem unerwarteten Tod ihrer Mutter war Frau Lehner froh, seitens der Klinik Ottakring trotz der Coronamaßnahmen die Möglichkeit zu bekommen, Abschied zu nehmen und die persönlichen Dinge abzuholen. Da die verfügbare Zeit ebenso knapp war wie der Platz auf dem Spitalsparkplatz, stellte sie ihr Auto ans Ende einer Fahrzeugreihe. Zwar ragte das Heck über den Randstein hinaus, stellte aber keine Verkehrsbehinderung dar. Außerdem hinterließ Frau Lehner einen Zettel mit der Schilderung der besonderen Umstände und ihrer Handynummer. Eine Viertelstunde später war ein Mitarbeiter der Firma Toman damit beschäftigt, das Auto zur Abschleppung vorzubereiten. Es folgte eine langwierige Diskussion, bis er sich dazu überreden ließ, von seinem Vorhaben abzulassen.

Doch für Frau Lehner war die Aufregung nicht zu Ende. Ein halbes Jahr später erhielt sie das Schreiben eines Inkassobüros, wonach sie für ihr Parkvergehen 277 Euro zu zahlen hätte. Der Rest der Geschichte zeigt, dass es sich lohnt, nicht alles widerspruchslos hinzunehmen.

Frau Lehner wandte sich an die Ombudsstelle des Wiener Gesundheitsverbundes. Ihre zusätzliche „unschöne“ Unterhaltung mit dem Inkassobüro wollte sie uns nicht näher schildern. Jedenfalls äußerte die Firma Toman auf dem Umweg über die Ombudsstelle ihr Bedauern für die „fehlerhafte Erfassung“ des Kennzeichens (was auch immer das bedeuten mochte) und stornierte die Mahnung. Die erfreuliche Wende eines ärgerlichen Falles, der vermutlich vermeidbar gewesen wäre.

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