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Konsument International - Konsument 3/2001

Kundenservice auf französisch

Ein äußerst positives Beispiel von fachkundiger persönlicher Betreuung erlebte der Kunde eines Werkzeuggeschäftes. Nachdem er ein Qualitätsprodukt aus deutschen Landen erworben hatte, musste er feststellen, dass die Gebrauchsanweisung nur in deutscher Sprache vorlag. Der belgische Händler bemühte sich vergeblich, beim Hersteller eine offizielle französische Fassung aufzutreiben – es gab keine. So ging ein des Deutschen kundiger Mitarbeiter des Geschäftes daran, eine „handgestrickte“ Übersetzung anzufertigen, die er obendrein mit eigenen Erfahrungsberichten ausschmückte! 

Unglaubliches Angebot

Ist es hemmungslose Frechheit, grenzenlose Dummheit, oder handelt es sich um ein Formulierungsproblem? Auf jeden Fall ergibt es ein eigenartiges Bild, wenn man auf einem Flugblatt folgendes Angebot präsentiert bekommt: „Kaufen Sie den ersten Artikel zum doppelten Normalpreis, dann erhalten Sie einen zweiten, gleichwertigen oder billigeren Artikel gratis dazu!“

Pensionisten haben Zeit

Eine Entscheidung, über deren Konsumentenfreundlichkeit sowie über deren grundsätzliche Argumentation man sicher streiten könnte, hat das Amtsgericht Bonn gefällt. Anlass war eine wegen eines Brandes abgebrochene Kreuzfahrt. Pensionisten haben demnach keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude. Anders als Berufstätige, deren jährlicher Urlaubsanspruch begrenzt sei, könnten Pensionisten den Urlaub nämlich jederzeit nachholen. Wünschen wir der zuständigen Richterin, dass auch sie im Ruhestand so viel Zeit haben möge, um beliebig über diese verfügen zu können.

Gebrauchtwagen zum Neupreis

Tageszugelassene Autos sind neuwertig, gelten aber als gebraucht, weil der Händler als Vorbesitzer im Typenschein eingetragen ist. Der Kunde muss damit leben, dass die Werksgarantie seit dem Tag der Erstanmeldung läuft und der Wiederverkaufswert geschmälert ist, bekommt aber einen attraktiven Rabatt. Nicht so eine Engländerin, die den Neupreis bezahlt hat, dann aber feststellte, dass der Händler Vorbesitzer war. Auch bei Neuwagen muss man also darauf achten, dass einem nicht die Katze im Sack angedreht wird.

Runderneuerte Verpackung

An Produkte mit der Aufschrift „Jetzt noch besser“ sind wir ja gewöhnt. Wir fragen mittlerweile gar nicht mehr, wie oft ein angeblich immer schon überragendes Produkt überhaupt verbessert werden kann, ohne dass etwas vollkommen anderes daraus wird. Ein Käsehersteller kommt nun mit einer neuen Spielvariante. Das Produkt bleibt gleich, aber seit einigen Wochen ist die Ankündigung zu lesen: „Bald kommt die Verpackung im neuen Look!“ Im jetzigen schmeckt’s vermutlich schon etwas altmodisch…

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