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Kundendaten löschen - Datenschutzgesetz

"Ich habe viele Kundenkarten von Firmen, bei denen ich schon lange nichts mehr gekauft habe. Deshalb wäre es mir recht, dass die betreffenden Firmen meine Daten aus ihrem System löschen. Habe ich darauf Anspruch und wie kann ich das veranlassen?". Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Mag Maria Ecker.

Maria Ecker (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Mag. Maria
Ecker

Ja, Sie haben das Recht, Ihre Daten löschen zu lassen. Die rechtliche Grundlage dazu finden Sie im § 27 bzw. 28 des Datenschutzgesetzes (DSG). Sie können die jeweiligen Firmen selbst direkt anschreiben, den Kundenkartenvertrag kündigen und gleichzeitig die Löschung Ihrer Daten unter Hinweis auf das DSG verlangen.


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