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Online-Auktionen - Eins, zwei, abgezockt!

User, die sich wiederholte Male als unzuverlässige Handelspartner erwiesen haben, können von Online-Auktionshäusern gesperrt werden. Doch das passiert mitunter nur sehr zögerlich: Selbst Betrüger bleiben dann lange ungestört.

Große Produktvielfalt

Autos, Computer, Kleidung, Antiquitäten… es gibt wenig, was über Online-Auktionshäuser nicht erhältlich wäre. Der Zustrom zu den Auktionen ist enorm, schließlich locken meistens auch niedrige Preise. Kauf und Verkauf laufen zwar oft, aber nicht immer reibungslos ab. Und Betrügereien sind keine Seltenheit.

Odysse bei eBay

Für Herrn Schwarz (Name von der Redaktion geändert) geriet die Einkaufstour bei eBay, dem größten der virtuellen Flohmärkte, zur teuren Odyssee. Er ersteigerte im Frühjahr bei ein und demselben Anbieter aus Deutschland vier Elektro-Scooter. Bei Käufen, die über eBay abgewickelt werden, heißt es grundsätzlich: erst das Geld, dann die Ware. Herr Schwarz überwies also alles in allem an die 800 Euro.

Zwei defekte Scooter

Mit erster Lieferung erhielt er zwei Scooter. Die waren allerdings defekt, Herr Schwarz erstattete Schadensmeldung. Die nächste Lieferung bestand wieder aus zwei Scootern. Diesmal war schon die Verpackung so sehr beschädigt, dass Herr Schwarz die Annahme verweigerte. Am selben Tag traf mit dritter Lieferung ein weiterer Scooter ein. Dieser war zwar intakt, doch nicht mit dem ident, der ersteigert worden war. Nun hatte Herr Schwarz genug. Er setzte dem Verkäufer eine Nachfrist zur Vertragserfüllung, und als diese ergebnislos verstrichen war, forderte er sein Geld zurück. Bekommen hat er gar nichts. Herr Schwarz wandte sich schließlich an die Europäische Verbraucherberatung Wien.

Grobe Sicherheitsschwächen

Auktionsplattformen haben grobe Sicherheitsschwächen. User können sich in der Regel ohne große Formalitäten anmelden, eine Überprüfung der Identität findet allenfalls oberflächlich statt. Wer betrügerische Absichten hat, kann tricksen.Keine Sperre verhängt

Käufer und Verkäufer kennen sich vorerst nur per E-Mail. Nun gibt es zwar Bewertungssysteme, das heißt Käufer bewerten Verkäufer und umgekehrt, doch mehr als eine ganz grobe Orientierungshilfe können diese Systeme nicht liefern. Denn positive Bewertungen können auch über Scheingeschäfte ausgestellt, negative nicht einsehbar gemacht werden. Bei eBay werden Bewertungen zudem nach 90 Tagen gelöscht. Prinzipiell ist bereits  – so meinen wir – bei wenigen negativen Bewertungen höchste Vorsicht geboten.

100 negative Bewertungen angehäuft

Beim Verkäufer der Elektro-Scooter hatten sich mittlerweile über 100 negative Bewertungen angehäuft. Dutzende gutgläubige Konsumenten hatten Geld an das Unternehmen überwiesen, auf die Gegenleistung warteten sie vergebens. Da drängt sich schon der Verdacht auf gewerbsmäßigen Betrug auf. Dafür sind in Österreich Haftstrafen zwischen einem und zehn Jahren vorgesehen.

Lahme Reaktion

Die Europäische Verbraucherberatung schrieb zunächst an eBay: Der Fall möge geprüft und im Betrugsfall der User gesperrt werden. Dies, da eBay selbst in seinen AGB ankündigt, User zu sperren, so sie gegen Gesetze verstoßen. Eine Antwort kam allerdings erst nach mehreren Anläufen: Der Fall werde untersucht. Der Scooter-Verkäufer war freilich nach wie vor aktiv. Und die über ihn abgegebenen Bewertungen hatte er gelöscht.

Löchriger Käuferschutz

Inzwischen versuchte Herr Schwarz, das eBay-Käuferschutzprogramm zu nutzen. Unter diesem Titel werden innerhalb eines bestimmten Rahmens Ausgleichszahlungen an geprellte Käufer geleistet. Doch es gibt etliche Einschränkungen. Wer das Käuferschutzprogramm in Anspruch nehmen will, hat zusätzlich strenge Vorgaben zu erfüllen – und es basiert lediglich auf Kulanz. Auch der Service lässt zu wünschen übrig: Etliche Wochen(!) nachdem Herr Schwarz seinen Antrag gestellt hatte, erhielt er ein wirres Schreiben. Seine Beschwerde samt Unterlagen wäre an eBay in Utah, USA, zu richten. Also das Ganze noch einmal von vorn.

Kollegen in Düsseldorf um Hilfe gebeten

Ende August erhielt Herr Schwarz wenigstens eine vage Zusage, einen Teilbetrag aus dem Käuferschutzprogramm ersetzt zu bekommen. Auch der Scooter-Verkäufer schien endlich nicht mehr bei eBay auf. Zumindest nicht unter seinem ursprünglichen User-Namen. Inzwischen hat die Europäische Verbraucherberatung im Rahmen des Netzwerkes Europäischer Verbraucherzentren ihre Kollegen des EVZ Düsseldorf/Gronau um Unterstützung gebeten.

Teures nur mit Treuhandservice

Ende gut, alles gut? Nicht für Herrn Schwarz. Denn auf seine Ausgleichszahlung wartet er nach wie vor. Und unsere Rechtsabteilung prüft derzeit rechtliche Schritte gegen eBay. Durch die verzögerte Sperre eines mutmaßlichen Betrügers sehen wir Schutz- und Sorgfaltspflichten verletzt.

Das Beispiel von Herrn Schwarz ist eines von vielen. Vorauskasse als übliche Zahlungsmodalität und das von vornherein meist niedrige Sicherheitsniveau erleichtern Betrügern bei virtuellen Auktionen das Handwerk. Etliche Auktionshäuser, so auch eBay, bieten einen Treuhandservice: Transaktionen werden dann nicht direkt zwischen Käufer und Verkäufer, sondern über ein hauseigenes Treuhandkonto abgewickelt. Gratis ist dieser Service nicht, doch vor allem beim Kauf oder Verkauf teurer Waren ist er eine Überlegung wert.

Registrierung verbessert die Sicherheit

Jedenfalls hätte eBay es in der Hand, durch einfache Maßnahmen, ähnlich anderen Online-Auktionshäusern, das Sicherheitsniveau zu erhöhen. Eine Registrierung könnte etwa von der Vorlage einer realen Adresse sowie einer auf den Namen passenden Bankverbindung bzw. Kreditkarte abhängig gemacht werden. Diese Daten könnten dann gegebenenfalls dem Käufer übermittelt werden.

Unternehmer oder Privatperson. Konsumentenschutzbestimmungen greifen nur bei Kaufverträgen, die zwischen Privatperson und Unternehmer abgeschlossen wurden. Ausnahme: Gewährleistung; diese gilt auch beim Handel zwischen Privatleuten. Aber: Sie kann vom privaten Anbieter wirksam ausgeschlossen werden.

Partner aussuchen. Bewertungen ansehen. Auch bei tadellosem Bewertungsprofil Verkäufer schon vor dem ersten Gebot kontaktieren. Postanschrift und Festnetz-Telefonnummer erfragen. Finger weg, wenn keine oder unzureichende Auskünfte erteilt werden.Nur im Auktionshaus. Nicht zum Kaufabschluss außerhalb der Auktionsplattform überreden lassen: Dort gilt kein Käuferschutzprogramm. Auch nicht auf einen vermeintlich billigeren, hausfremden Online-Treuhandservice ausweichen. Es hat Betrugsfälle mit gefälschten Treuhandkonten gegeben.

Achtung Psycho-Schmähs. Sofort aussteigen, wenn Sie während einer Versteigerung beschuldigt werden, ein Betrüger zu sein. Schon so mancher hat bei dem Versuch, seinen guten Ruf zu retten, sämtliche Vorsichtsmaßnahmen außer Acht gelassen. Das Abzocken war dann einfach.

Preisinformationen einholen. Erkundigen Sie sich, was ein vergleichbares Produkt im herkömmlichen Handel kostet. Auf Versandkosten und – bei außerhalb der EU angebotenen Waren – auf eventuelle Zollgebühren achten.

Produktbeschreibung und -bilder . Müssen vollständig und richtig sein. Bei Unklarheiten zusätzliche Informationen vom Bieter anfordern.

Produktfälschungen. Was als superbilliger Markenartikel angeboten wurde, kann sich als gefälschtes Produkt entpuppen und vom Zoll beschlagnahmt werden. Sollte das schon passiert sein: keinen Einspruch erheben, wenn es sich um eine Fälschung handelt. Andernfalls droht zusätzlich ein Gerichtsverfahren.

Illegale Software. Fragen Sie den Anbieter nach Originalhandbuch, Lizenz beziehungsweise Rechnung. Weicht er aus, Finger weg.

Limit setzen. Obergrenze festlegen, bis zu der Sie maximal mitsteigern.

Kaufunterlagen aufbewahren. Auktionstext ausdrucken, Rechnung und Bestätigungen bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist (2 Jahre ab Lieferung) aufheben.

Fordern Sie den Verkäufer mit eingeschriebenem Brief zur Lieferung innerhalb einer Nachfrist von sieben Werktagen auf. Drohen Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag an, falls Sie die Ware nicht fristgerecht erhalten sollten. Wenn der Verkäufer nicht reagiert, treten Sie (wiederum schriftlich und eingeschrieben) vom Kaufvertrag zurück und fordern Ihr Geld retour.

Sollte auch das nichts fruchten, wenden Sie sich an die Europäische Verbraucherberatung, die Teil eines von der EU geförderten europaweiten Netzwerkes von Europäischen Verbraucherzentren ist. In Österreich wird sie vom VKI, Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien, betreut.
E -Mail: europainfo@vki.or.at

Viele weiterführende Hinweise, auch zu den Themen Produktpiraterie und Einkauf im Internet, finden Sie hier: www.europakonsument.at .

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