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Sky-Europe-Insolvenz - Was tun bei Problemen?

Gegen Sky Europe läuft ein Insolvenzverfahren und der Flughafen Wien stellt SkyEurope-Abfertigung ein. Wir zeigen welche Ansprüche Sie haben und diese melden.

Das Ultimatum des Flughafens Wien ist verstrichen; die offenen Rechnungen seitens SkyEurope nicht bezahlt. Der Flughafen Wien stellt daher die SkyEurope-Abfertigung für abfliegende Maschinen von Freitag 14.8. auf Samstag um Mitternacht ein. Von dieser Einstellung seien nur Abflüge von Wien betroffen, ankommende Maschinen werden weiterhin abgefertigt.

Laut SkyEurope Homepage sind rund ein halbes Dutzend SkyEurope-Flüge zwischen Freitag 15 Uhr und 24 Uhr von Wien auf dem Plan, unter anderem nach Barcelona, Bukarest, Lissabon und Larnaca. Ihr Start ist von Flughafenseite damit gesichert. Mit der Klarstellung will der Flughafen verhindern, dass Fluggäste umsonst anreisen. Betroffen sind am Samstag zirka ein Dutzend Flüge der Billigairline ab Wien, darunter nach Alicante, Athen, Barcelona, Split und Dubrovnik. Erster Abflugtermin wäre um 6:05.

Die Vorgeschichte

In der Slowakei läuft ein Insolvenzverfahren gegen Sky Europe. Die Fluglinie wird - Stand Freitag 14.8. 17 Uhr - weiter betrieben; rechtlich gesehen sind gebuchte Tickets also weiterhin gültig und müssen erfüllt werden. Nach Angabe von Sky Europe sei die Fluglizenz bis Februar 2010 gesichert.

Hier lesen Sie, was Sie als betroffener Passagier tun können.

Was sollen Passagiere tun, die gebucht haben?

Rechtlich gesehen sind Insolvenzverfahren und Turbulenzen kein Grund für einen Vertragsrücktritt. Medienberichte über Probleme reichen nicht aus, einen Flug, der stattfindet nicht anzutreten. Dokumentieren Sie bei Problemen Ereignisse (Zeitliste erstellen, Zeugen, ….).

>> Bei Annullierungen

müssen Sie entscheiden, ob Sie 

  • auf anderweitiger Beförderung bestehen (diese - falls abgelehnt - allenfalls selbst organisieren und Kostenersatz verlangen)
  • die Rückerstattung des Flugpreises verlangen.

>> Bei Verspätungen

müssen Sie entscheiden,

  • ob Sie bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden den Rücktritt erklären und die Rückerstattung des Flugpreises verlangen.

>> Bei (wesentlichen) Leistungsänderungen

(z.B. wird der Abflug von Wien nach Bratislava verlegt) müssen Sie entscheiden

  • ob Sie dies akzeptieren oder
  • ob Sie vom Vertrag zurücktreten und den Flugpreis zurück verlangen.  

Wer ist Ansprechpartner?

  • Sky Europe: wenn Sie nur einen Flug gebucht haben. Die Forderungen sind nicht Teil des Restrukturierungsverfahrens (Details siehe unten)
  • Reiseveranstalter: bei Pauschalreisen 

Welche Ansprüche können Sie geltend machen?

Aus der Fluggastrechte-Verordnung der EU:
Bei Annullierungen:

  • Betreuungsleistungen (Verpflegung/Nächtigung/2 Telefonate) - falls verweigert, Ersatzvornahme und allenfalls Schadenersatz
    anderweitige Beförderung - falls verweigert, Ersatzvornahme und allenfalls Schadenersatz oder 
  • Rückforderung des Flugpreises
  • Ausgleichsleistungen (abhängig von Flugstrecke von 250 - 600 Euro)

Bei Verspätungen

  • ab 2 Stunden: Betreuungsleistungen - falls verweigert, Ersatzvornahme und allenfalls Schadenersatz
  • über 5 Stunden: Rücktritt und Rückzahlung des Flugpreises
  • keine Ausgleichsleistungen!

Aus Schadenersatz wegen Vertragsverletzung (Voraussetzung ist ein Verschulden des Unternehmers).

  • alle verursachten Mehraufwendungen bzw. "frustrierten Kosten"

Wie können Sie Ansprüche geltend machen?

  • Sky Europa anschreiben: Anspruchsschreiben (eingeschrieben mit Rückschein) - siehe Muster auf www.verbraucherrecht.at
  • Sky Europa vor Gericht klagen (in der EU auch am Gericht des Abflug- und Zielortes)
  • u.U. am Restrukturierungsverfahren teilnehmen (dazu bitte im Anlassfall nähere Beratung im VKI)

"Historische Forderungen" (bis 22.6.2009)

Wenn Sie als Gläubiger Forderungen aus der Zeit bis einschließlich 22.6.2009 (sogenannte „historische Forderungen") an Sky Europe haben, dann müssen Sie diese bis 17.8.2009 angemeldet haben (Details siehe unten und auf www.europakonsument.at).

Es gibt Konsumenten, die Forderungen angemeldet haben und keinen Zustellungsbevollmächtigten nennen konnten. Für sie wird der VKI auf www.verbraucherrecht.at die Informationen aus dem Restrukturierungsverfahren laufend auf Deutsch veröffentlichen.

 

"Bevorzugte Forderungen" (ab 23.6.2009)

Das Unternehmen wird fortbetrieben. Es ist nicht möglich, von bereits gebuchten und bezahlten Flügen – allein aus dem Grund der Insolvenz – zurückzutreten. Das Unternehmen muss daher diese Flüge auch ordnungsgemäß durchführen.

Kommt das Unternehmen dieser Verpflichtung nicht nach, dann entstehen Rückforderungs- und Schadenersatzansprüche. Sie können direkt gegen Sky Europe (aussergerichtlich oder gerichtlich) geltend gemacht werden.

Wenn Sky Europe gebuchte Flüge absagt, stehen den Passagieren nach der Fluggastrechte-Verordnung der EU folgende Leistungen zu:

  • entweder Rückzahlung des Flugpreises oder
  • anderweitige Beförderung zum Endziel
  • Betreuungsleistungen (Verpflegung, Hotelunterbringung, zwei unentgeltliche Telefonate)
  • Ausgleichsleistungen (abhängig von der Entfernung zum Endziel zwischen 250 und 600 Euro) – es sei denn, die Absage geht auf „aussergewöhnliche Umstände" zurück oder wurde rechtzeitig kommuniziert.

Wenn gebuchte Flüge relevante Verspätungen (ab 2 Stunden) haben:

  • Betreuungsleistungen (siehe oben)

Bei mehr als 5 Stunden:

  • Erstattung des Flugpreises
  • keine Ausgleichsleistungen!

Mehr Informationen zur Fluggastrechte-Verordnung finden Sie auf www.verbraucherrecht.at.

Gepäck: Wenn es beim beförderten Gepäck zu Schäden oder Verlusten kommt, dann steht Schadenersatz nach dem Abkommen von Montreal zu.

Schriftlich: Diese Ansprüche muss man schriftlich (eingeschriebener Brief mit Rückschein) bei Sky Europe geltend machen. Zahlt Sky Europe nicht, dann bleibt nur die Klage.

Klage zu Hause:Das BMASK hat darauf hingewiesen, dass nach einer Entscheidung des EuGH Ansprüche aus der Fluggastrechte-Verordnung auch vor Gerichten des Abflugortes eingeklagt werden können.

Dennoch birgt ein Gerichtsverfahren ein Kostenrisiko. Klären Sie daher vorweg, ob Ihre Rechtsschutzversicherung so eine Klage deckt. Falls nein, müssen Sie wirtschaftlich abwägen, ob Sie Ihre Forderung gerichtlich betreiben wollen.

Basisfakten im Detail

  • Firmensitz: Sky Europe Airlines a.s. in 82104 Bratislava, Ivanska cesta 30/B
  • Insolvenzeröffnung: 23.6.2009
  • Insolvenzgericht: Bezirksgericht Bratislava I - Okresny sud Bratislava I mit Sitz in 81244 Bratislava, Zahradnicka 10
  • Geschäftszahl: 6R/1/2009
  • Insolvenzverwalter: JUDr. Jozef Griscik (81102 Bratislava, Hviezdoslavovo nam. 25, Tel.: +421254410096, e-mail: office@ghlp.sk ).

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