Zum Inhalt

Smartbox.com - Kaufbeleg für Gutschein verlangt

"Ein Fall für KONSUMENT": Fälle aus unserer Beratung, die wir erfolgreich erledigten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. - Diesmal: Smartbox aktivierte den Gutschein nicht.

Unser VKI-Beratungsteam konnte diesen Fall für den Konsumenten leider nicht positiv erledigen

Frau Langer hatte eine Smartbox-Gutscheinbox geschenkt bekommen. Als sie den laut Aufschrift noch etliche Monate gültigen Gutschein einlösen wollte, erhielt sie von Smartbox zuerst die Information, er sei bereits seit einem halben Jahr abgelaufen. Dann: Damit die Gutscheinbox wieder aktiviert werden könne, müsse Frau Langer den Kaufbeleg vorweisen.

Die Gutscheinbox war ein Geschenk gewesen, Frau Langer hatte keinen Kaufbeleg! Auch unser Vermittlungsversuch blieb erfolglos, Smartbox schaltete auf stur: Der Gutschein sei beim Handelspartner nicht aktiviert worden. Man gehe daher davon aus, dass er nicht bezahlt worden sei. Eine nachträgliche Aktivierung sei nur mit Kaufnachweis möglich.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum .

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang