Zum Inhalt

Umtausch - Nur Kulanz

, aktualisiert am

Umtausch ist kein Recht sondern ein Entgegenkommen des Händlers.

Wenn das Geschenk nicht gefällt oder passt, will man es umtauschen. Doch der Umtausch ist kein Recht, sondern ein Entgegenkommen des Händlers. Am besten wird er gleich beim Kauf vereinbart.

Umtausch zum Vollpreis vereinbaren

Tipp: Umtausch zum Vollpreis vereinbaren, denn nach Weihnachten werden viele Waren billiger, und man würde beim Umtausch draufzahlen. Will man umtauschen, findet aber nichts Passendes, kann man nicht das Geld retourverlangen. Kulante Händler gewähren in diesem Fall eine Gutschrift.

Gewährleistung bei Mängeln

Oft als Umtausch bezeichnet, aber davon zu unterscheiden, ist die Gewährleistung, wenn ein Produkt schadhaft ist oder nicht funktioniert. Die Frist für Reklamationen beträgt für bewegliche Güter zwei Jahre ab Kaufdatum. Macht man aber die Gewährleistung später als in den ersten sechs Monaten geltend, muss man beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe bestanden hat.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang