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Verpackung noch mitgewogen - Verstöße gegen neues Gesetz

Seit Jahresbeginn 2012 darf die Verpackung loser Produkte, etwa Wurstpapier, nicht mehr mitgewogen und berechnet werden. Das Bundesamt für Eich- und Vermessungs­wesen hat 307 Geschäfte kontrolliert und 83 Gesetzesverstöße registriert (www.bev.gv.at). Auch die Arbeiterkammer OÖ fand Geschäfte, die sich nicht an die die neue Regelung halten.

Löbliche Ausnahme waren Supermärkte.

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