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Werbung - Klagen gegen Schmähs und Täuschung

Jetzt geht es Firmen mit irreführender Werbung an den Kragen. Mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb können wir falsche Versprechen einklagen. Vier Beispiele aus der Praxis.

Nun können wir endlich gegen irreführende Werbung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) rechtlich vorgehen. Schwerpunktmäßig knöpfen wir uns irreführende Werbung im Zusammenhang mit Nahrungsmitteln und Angeboten aus dem Gesundheitsbereich vor. Die ersten Klagen sind bereits eingebracht. Weitere Hinweise auf irreführende Reklame nehmen wir gerne entgegen.

Iglo Lachs Naturfilet
Zahmer „Wildlachs“

Er wandert zwischen Süßwasser und Nordatlantik. Im Meer ernährt er sich ausschließlich von Fisch. Er speichert Fett in der Muskulatur, so bekommt sein Fleisch die typisch rötliche Färbung. So steht’s auf der Packung von Iglo Naturlachsfilet. Womit Fischliebhaber meinen könnten, sie kaufen echten Wildlachs, wie ihn Grizzlybären in Alaska mit der Pranke aus dem Bach fischen. In Wirklichkeit handelt es sich um Zuchtfische. Die werden in speziellen Anlagen gehalten und mit Fischmehl und Soja gefüttert.
Also kein frohes Vagabundenleben im Wildwasser! Die rote Farbe stammt von Carotinoiden, die dem Futter extra deswegen beigemischt werden. Ein klarer Fall von irreführender Angabe, meinen wir und haben Klage eingebracht. Die Abbildung dazu – Meer mit Eisberg – verstärkt die Irreführung.

Spur-a-min Power Flash
Obst und Gemüse? Unnötig!

„Endlich stopft mich Mami nicht mehr mit Obst und Gemüse voll. Denn alles Wichtige habe ich in Power Flash!“ Der Bub im Prospekt verabscheut offenbar Naturkost. Und ist laut Werbetext trotzdem kerngesund und aktiv. Doch viele lebenswichtige Stoffe fehlen im „Vitamin- und Mineraldrink“ Power Flash, von anderen ist zu wenig enthalten: Wer sich nur auf Power Flash verlässt, wird sich rasch ein Defizit bei Vitamin C und Beta-Carotin, vor allem aber bei Ballaststoffen und sekundären Pflanzeninhaltsstoffen einhandeln. Wegen dieser krassen Irreführung haben wir Klage eingebracht. Denn kein noch so gutes Produkt kann die natürliche Vielfalt an Substanzen ersetzen, die Früchte, Knollen, Körner, Wurzeln und Blattgemüse bieten. Schon gar nicht dieser dubiose Drink.

Frucht-Tiger Grüner Dschungel-Mix
Gefärbter Apfelsaft

Kiwis und Äpfel prangen auf dem Packerl. Enthält das Kindergetränk also viel Saft der grünen Vitaminbomben? Nein! Nur 2 Prozent Kiwisaft sind im grünen Frucht-Tiger drin. Der Hauptbestandteil nach Wasser ist Apfelsaft. Die grünliche Färbung stammt von Spinatextrakt und künstlichem Farbstoff. Im Kleinstdruck ist dies auch deklariert. Den Vorschriften des Lebensmittelrechts mag dies entsprechen. Doch Eltern könnten glauben, ihre Kinder kriegen mit „Dschungel-Mix“ eine Extraportion der bekannt gesunden Kiwis. Deswegen haben wir wegen Irreführung geklagt. Bei den anderen Frucht-Tiger-Produkten „roter Beeren Mix“ und „gelber Früchte-Mix“ stimmen Bild und Mischung: Trauben beziehungsweise Orangen sind drauf – und auch drin.

Zuckerkarotten
„Österreichische Qualität“ aus Italien

Das Herkunftszeichen „Made in Austria“ besagt lediglich, dass die Hälfte der Wertschöpfung für das Produkt in Österreich erbracht wurde. Auch die heimische Landwirtschaft hat damit keine Freude, weil verschleiert wird, dass sich unter dem rot-weiß-roten Mäntelchen billige Rohstoffe aus dem Ausland verbergen können. Damit nicht genug: Auf einem Sack Karotten, den eine Konsumentin in einem Wiener Supermarkt fand, heißt es „Speisekarotten aus Österreich“, darüber verschämt und klein aber: „Herk Italien“. Wenn österreichisches Qualitätsgemüse aus Italien stammt, gibt dies wohl zur Irreführung Anlass. Wir haben die Handelskette abgemahnt: Derartige Werbung soll in Zukunft unterlassen werden. Folgt keine Einsicht, behalten wir uns rechtliche Schritte vor.

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