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Wer im Internet bestellt, ist rechtlich eigentlich gut abgesichert. Noch mehr Vertrauen in die Onlineshopping-Welt sollen Käuferschutzprogramme aufbauen. Wir haben acht davon verglichen.
Jeder Onlineshopping-Kunde hat ein gesetzlich verankertes Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen ab Warenlieferung. Wenn die Schuhe nicht passen, das Fieberthermometer fehlerhaft ist oder das Nachtkästchen doch zu breit – alles kann im Grunde anstandslos an den Händler zurückgeschickt werden. Die Flut an Retouren hat allerdings große Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima. Welche Auswirkungen die Flut an Retouren auf die Umwelt und das Klima hat, lesen Sie in Onlineshopping-Grüße aus Moskau 01/2020 .
Käuferschutz verspricht unbürokratische Hilfe
Im Streitfall kann die Rechtsdurchsetzung für Konsumenten aber lästig und langwierig sein – und endet manchmal vor Gericht. Um das Vertrauen ins Onlineshopping noch weiter zu festigen, haben Händler und Bezahldienste deshalb sogenannte Käuferschutzprogramme ins Leben gerufen. Sie sollen für den Fall, dass mit der Bestellung etwas schiefläuft, schnelle, möglichst unbürokratische Hilfe leisten.
Acht Käuferschutzprogramme im Vergleich
Unsere Kollegen von der Stiftung Warentest haben sich acht solche Programme genauer angeschaut – konkret jene der Einkaufsplattformen Amazon und eBay, der Zahlungsmethoden PayPal, Klarna, Amazon Payments und Mastercard/Visa ("Chargeback") sowie der Online-Gütesiegel Trusted Shops (Basic und Plus) und Geprüfter Webshop.
In der Tabelle finden Sie:
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Kommentare
Ihr KONSUMENT-Team
In den Online Geschäftsbedingungen österr. Händler bei denen ich einkaufen wollte, findet sich der folgende oder ein sinngemäß ähnlicher Satz:
„Die Gefahr und das Risiko des Transportes liegt ab Übergabe der Kaufsache an den mit dem Transport Beauftragten auf der Seite des Käufers.„
Womit für mich der Einkauf inakzeptabel wird und ich halt wieder bei Amazon lande.
Meine Frage wäre: Ist dieses Abwälzen auf den Konsumenten gesetzlich gedeckt und wenn "Nein" wessen Aufgabe wäre es dagegen vorzugehen?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Koller