Zum Inhalt

PIP-Brustimplantate: neue Sammelklage gegen TÜV - Anmeldung bis 2.12.2018

, aktualisiert am

Wir haben Poly Implant Prothèse (PIP) wegen mangelhafter Brustimplantate geklagt. Haftet auch der TÜV? Bis 2.12.2018 können sich weitere Geschädigte bei uns einer neuen Sammelklage gegen den TÜV anschließen und damit die Chance auf Schadenersatz sichern.

Wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) vertreten seit mehreren Jahren Frauen, die sich durch mangelhafte Brustimplantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) geschädigt sehen. Die Brustimplantate waren medizinisch nicht zugelassen. Eine Haftung des TÜV, der die PIP-Implantate zertifiziert hatte, steht seit längerer Zeit im Raum.

3000 Euro pro Fall

2017 wurde der TÜV in einem Verfahren zur vorläufigen Zahlung von 3.000 Euro pro Fall verurteilt. Das Höchstgericht in Paris geht nun in einer neuen Entscheidung vom Oktober 2018 in einem anderen Verfahren auch von einer möglichen Haftung des TÜV aus. Es hat eine verbraucherfeindliche Entscheidung des Berufungsgerichtes aufgehoben.

Platzende Implantate und Entzündungen

Die französische Firma Poly Implant Prothèse stellte vor Jahren Brustimplantate her, die in vielen Ländern verwendet wurden, so auch in Österreich. Diese Brustimplantate waren medizinisch nicht zugelassen, denn PIP hatte offenbar billiges Industriesilikon verwendet. Die Folgen für Hunderttausende Frauen weltweit waren platzende Implantate und Entzündungen; eine rasche Entfernung des Silikons wurde notwendig. Manche Ärzte rieten auch beschwerdefreien Frauen zum Austausch der Implantate. Das bedeutete für die Betroffenen erneut Operationen, Schmerzen und Angst vor Folgeschäden. Der VKI vertritt im Auftrag des Sozialministeriums vor Gericht seit längerem 69 Frauen, die sich durch die fehlerhaften PIP-Brustimplantate geschädigt fühlen.

Haftet der TÜV?

Der Hersteller PIP ist zahlungsunfähig (insolvent). Aus heutiger Sicht ist für die Geschädigten dort nichts zu holen. Eine Haftung des TÜV Rheinland aus Deutschland und des TÜV RHEINLAND France steht allerdings im Raum. Immerhin hatte der TÜV das Herstellungsverfahren und die Implantate von PIP zertifiziert, ohne die letztlich ungeeigneten Silikonkissen zu kontrollieren.

Sammelklagen bei französischen Gerichten

Seit Jahren laufen daher gegen den TÜV mehrere Sammelklagen bei französischen Gerichten. Das Handelsgericht Toulon hat den TÜV Rheinland und den TÜV Rheinland France in einer Sammelklage im Jänner 2017 zu 60 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt. Geschädigte erhielten dort 3.000 Euro als Vorschuss zugesprochen. In einer anderen Sammelklage wurde vom französischen Höchstgericht in Paris (Cour de Cassation) in einer Grundsatzentscheidung vom 10.10.2018 festgehalten, dass die Haftung des TÜV näher geprüft werden muss.

Insbesondere ist in einem weiteren Verfahren zu prüfen, ob die Hinweise auf zu geringe Mengen des richtigen Silikons dem TÜV hätte auffallen müssen. Daraus kann sich eine Haftung des TÜV wegen Verletzung von Kontrollpflichten ergeben. Das ist wesentlich, weil das Berufungsgericht in diesem Verfahren davor eine Haftung des TÜV verneint hatte. 

Neue Sammelklage im Dezember

In Frankreich geht in diesem Zusammenhang im Dezember 2018 eine weitere Sammelklage gegen den TÜV vor Ulrike Wolf (Bild: U. Romstorfer/VKI)Gericht. Der VKI ruft im Auftrag des Sozialministeriums alle Geschädigten auf, die sich bisher noch keinem Verfahren angeschlossen haben, sich bis 27.11.2018 für die Teilnahme an der Sammelklage anzumelden. Es könnte die letzte Chance vor einer möglichen Verjährung sein. Die Teilnahme ist kostenlos. Nähere Informationen und Teilnahmebedingungen finden Sie auf www.verbraucherrecht.at. 

„Wir freuen uns, dass wir den geschädigten Frauen damit eine Möglichkeit bieten können, Schadenersatz vom TÜV zu bekommen“, freut sich Mag. Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Aktionen im VKI.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

WhatsApp: unklare Änderungen gesetzwidrig

WhatsApp: unklare Änderungen gesetzwidrig

2021 hatte WhatsApp die Nutzungsbedingungen geändert. Doch die Änderungen waren unklar. Daraufhin haben wir WhatsApp Ireland Limited geklagt und waren nun beim Obersten Gerichthof (OGH) erfolgreich.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang