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Steuerreform 2020: Was ist neu? - Kinderbonus und Versicherungssteuer

Kleine Einkommen werden entlastet; Autos mit geringem Schadstoffausstoß bei der Versicherungssteuer auch.

Mit 1. September tritt die Steuerreform 2020 in Kraft. Dies geschieht diesmal nicht zum Jahreswechsel oder zum Tag des Inkrafttretens, sondern rückwirkend zum 1. Januar 2020. Zugleich sind die Arbeitgeber aufgefordert, eine sogenannte Aufrollung für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen durchzuführen. Das bedeutet eine Neuberechnung der Lohnsteuer für die vergangenen Monate seit dem Jahresbeginn. Ab dem September-Gehalt verringert sich die Höhe der steuerlichen Abzüge. Aber auch für die Monate Januar bis August 2020 ist mit einer Steuerrückzahlung zu rechnen. - Die Reform im Detail:

1. Anpassung Steuertarif

In der zweiten Stufe des Steuertarifs wurde früher für den Einkommensanteil von 11.000 bis 18.000 Euro ein Steuersatz von 25 Prozent gerechnet. Dieser sinkt jetzt auf 20 Prozent. Dies bedeutet für jeden mit einem Einkommen über 18.000 Euro im Jahr eine Steuerersparnis von 350 Euro ((18.000 – 11.000) * 0,05) im Jahr. Das sind rund 29 Euro im Monat. An Rückzahlung können Sie entsprechend mit dem achtfachen des Monatsbetrages rechnen.
In der höchsten Stufe ab einer Millionen Euro Jahreseinkommen wollte – so der ursprüngliche Plan – die Regierung den Einkommensteuersatz von 55 auf 50 Prozent senken. Darauf wird jetzt verzichtet.

2. Kinderbonus

Für jedes Kind, für das Sie Familienbeihilfe beziehen, erhalten Sie im September einen Kinderbonus von 360 Euro. Dieser ist wohl an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzlandes des Kindes gebunden („indexiert“). Für Kinder in der Schweiz gibt es also mehr, für Kinder aus ärmeren Ländern weniger Geld.

Höhere Negativsteuer

3. Höhere Negativsteuer

Sofern man weniger als 11.000 Euro verdient, erhielt man bisher als sogenannte Negativsteuer eine teilweise Rückvergütung der Sozialversicherungsbeiträge sowie einen Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag. Beide betrugen bisher 300 Euro und werden jetzt auf 400 Euro erhöht. Dieses Geld erhalten Sie allerdings erst mit der Arbeitnehmerveranlagung 2020, d.h. im Laufe des Jahres 2021.

4. Versicherungssteuer bei Neuwagen

Ab dem 1. Oktober 2020 wird die Versicherungssteuer für PKW neu festgelegt und berücksichtigt auch den Schadstoffausstoß. Bei einem Wagen mit einem CO2-Ausstoß von bis zu 140 Gramm je Kilometer sinkt sie in der Regel, ab 170 Gramm je Kilometer ist hingegen wesentlich mehr zu bezahlen.

Abschreibung von Gebäuden

5. Degressive Abschreibung Wirtschaftsgüter

Bereits seit dem 1. Juli kann man bei einigen neu angeschafften Wirtschaftsgütern zwischen einer linearen und einer degressiven Abschreibung wählen. Dabei beträgt die Abschreibung dann bis zu 30 Prozent vom Restbuchwert. Die Folge hiervon: In den ersten Jahren ist die Abschreibung höher, dementsprechend das zu versteuernde Einkommen und die Einkommenssteuer niedriger. Der einmal gewählte Abschreibungssatz muss fortgeführt werden, es kann jedoch zur linearen Abschreibung gewechselt werden.

6. Abschreibung Gebäude

Für Gebäude, die ab dem 1. Juli 2020 neu angeschafft werden, gilt für zwei Jahre ein erhöhter Abschreibungssatz:

  • 1. Jahr: dreifache der normalen Abschreibung
  • 2. Jahr: zweifache der normalen Abschreibung
  • 3. Jahr: normale Abschreibung.

Bei Vermietung und Verpachtung beträgt der normale Abschreibungssatz 1,5 Prozent, im betrieblichen Bereich 2,5 Prozent.

Die Halbjahresregel, bei der bei einer Anschaffung im zweiten Halbjahr nur die halbe Abschreibung gerechnet werden darf, ist nicht anzuwenden. Bei jeder Anschaffung ab dem 1. Juli 2020 gilt also der volle Abschreibungsbetrag.

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Bild: VKI

Durchschnittlich 250 Euro erhalten die Österreicher jährlich aus der Arbeitnehmerveranlagung zurück. Aber natürlich nur dann, wenn diese auch tatsächlich durchgeführt wird. In vielen Fällen wäre für Steuerzahler sogar eine noch höhere Rückzahlung möglich. Viele legale Möglichkeiten der Steuerreduktion werden nämlich gar nicht in Anspruch genommen. In diesem Fall gilt: Wissen ist Geld.  

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Aus dem Inhalt

  • Kapitalerträge, Vermietung und Verpachtung
  • Arbeitnehmer-Veranlagung und Steuererklärung

172 Seiten, 19,90 Euro + Versand

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