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Frau sieht Statistiken und Tabellen durch
Unterjährigkeitszuschlag: Ein sperriges Wort, hinter dem sich Zusatzkosten bei Versicherungen verbergen. Bild: mojo-cp / shutterstock.com

Unterjährigkeitszuschlag bei Versicherungen: Verschenken Sie kein Geld!

Durch die Umstellung auf jährliche Prämienzahlung bei Versicherungen lässt sich auf längere Sicht viel Geld sparen. Der VKI-Unterjährigkeitszuschlags-Rechner zeigt auf, wie viel genau.

„Sie wollen auf Nummer sicher gehen? Für monatlich nur 50 Euro sind Sie geschützt!“. Mit Sprüchen wie diesem werden in der Versicherungsbranche oft Polizzen angepriesen. Die monatlichen Beiträge klingen im Gegensatz zum Jahresbetrag leistbar, sind aber über die Jahre gesehen teuer erkauft. Denn Versicherungsprämien sind in den meisten Fällen einmal jährlich fällig, zu Beginn des neuen Versicherungsjahres. Wer die Prämien monatlich, viertel- oder halbjährlich abstottert, muss dann einen gewissen Aufschlag leisten, den Unterjährigkeitszuschlag.

Der VKI-Unterjährigkeitszuschlags-Rechner zeigt auf, wie viel genau.

Höhere Prämien: Mehrere Hundert Euro pro Jahr

Manche Versicherer verzichten auf die Einhebung des Zuschlags für die Prämie, wenn sie monatlich über das Konto eingezogen wird. Bei der Mehrzahl der Anbieter erhöht sich die Prämie aber bei Monatszahlungen, und das um bis zu 6 Prozent. Das sieht auf den ersten Blick nicht nach viel aus, übers Jahr gesehen kommt hier aber einiges zusammen – und das nicht nur für eine Versicherung: In vielen Haushalten laufen mehrere Polizzen wie Kfz-Haftpflicht, Haushalts- und Eigenheim-, Lebens- oder private Unfallversicherung, Rechtsschutz und so weiter. Das macht schnell einmal mehrere Hundert Euro pro Jahr nur für die unterjährige Prämienzahlung aus.

Insbesondere ist bei Lebensversicherungen dieser Zuschlag vielen Verbrauchern nicht bewusst – und schmälert so die Rendite. Würde vonseiten der Versicherungsunternehmen dezidiert darauf hingewiesen, so würden wohl viele Verbraucher die günstigere Zahlungsweise wählen. Denn wer akzeptiert etwa bei einem Kreditvertrag einen Effektivzinssatz (also inklusive aller anfallenden Nebenkosten) von 10 oder gar 20 Prozent?

Unterjährigkeitszuschlag checken: Mit dem VKI-Onlinerechner

Wer sich nun für seine Polizze(n) vor Augen führen möchte, was ihn die unterjährige Zahlweise kostet und wie viel er sich bei einmal jährlicher Prämienzahlung sparen könnte, der kann das mit dem VKI-Unterjährigkeitszuschlagsrechner tun:

Unter Versicherungsrechner: Unterjährigkeits­zuschlag finden Sie ein einfach zu bedienendes Online-Tool, das anhand einiger Angaben das jährliche Einsparpotenzial aufzeigt.

Motorbezogene Versicherungssteuer

Neben der Mineralölsteuer (MöSt) und der Normverbrauchsabgabe (NoVA) fällt bei Autos auch die motorbezogene Versicherungssteuer an. 

Sie wird gemeinsam mit der Kfz-Haftpflichtversicherung eingehoben und wurde per 1.10.2020 geändert. Für Fahrzeuge, die nach dem 1.10.2020 erstmalig zugelassen wurden, entfällt der gesetzlich vorgegebene Prämienzuschlag für nicht-jährliche Zahlweise. 
Fahrzeuge, die vor dem 1.10.2020 zugelassen wurden, müssen bei unterjähriger Zahlung einen Prämienzuschlag auf die Kfz-Steuer bezahlen. Dieser beträgt:

  • bei halbjährlicher Zahlung 6 Prozent
  • bei vierteljährlicher Zahlung 8 Prozent
  • und bei monatlicher Zahlung 10 Prozent

VKI-Tipps

  • Einmal im Jahr. Wer seine Versicherungsprämien für Kfz-Haftpflicht, Haushaltsversicherungs- und andere Polizzen halbjährlich, vierteljährlich oder gar monatlich begleicht, den kostet das um einiges mehr als bei jährlicher Zahlung.
  • Schwarz auf weiß. Errechnen Sie mit dem VKI-Unterjährigkeitszuschlags-Rechner für alle Ihre Polizzen, wie viel Sie sich bei jährlicher Zahlweise ersparen würden: Versicherungsrechner: Unterjährigkeits­zuschlag
  • Problemlose Umstellung. Der Wechsel von monatlicher auf jährliche Zahlweise ist im Normalfall zur jeweiligen Hauptfälligkeit möglich, bei vielen Versicherern ist aber auch eine unterjährige Änderung der Zahlungsmodalitäten möglich. Am besten den Versicherungsberater kontaktieren und Änderungswünsche bekannt geben.

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