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Ältere Frau blickt nachdenklich aus dem Fenster
"Ich will mein Leben selbst bestimmen" Bild: fizkes/Shutterstock

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - Ich will mein Leben selbst bestimmen

Ich will mein Leben selbst bestimmen! Ein Wunsch, den wohl viele von uns hegen. Entscheidungen über Geldange­legenheiten, Wahl des Wohnortes, In­anspruchnahme von Hilfe, Delegieren von Entscheidungskompetenz, – das alles gehört dazu. Nicht nur in der Gegenwart. Auch für die Zukunft hat man Pläne und Vorstellungen. Doch die Verwirklichung dieser Pläne kann jäh durchkreuzt werden: Unfall, Krankheit oder die Begleiterscheinungen des Alterns können jederzeit dazu führen, dass wir zeitweise oder sogar dauerhaft nicht selbst zu entscheiden vermögen.

Wer trifft Entscheidungen?

Wer aber trifft dann die für unser Leben wichtigen Entscheidungen? Und können wir bereits heute juristisch dafür vorsorgen, dass diese Entscheidungen in unserem Sinne sind und uns nahestehende Menschen eingebunden werden? Nicht zuletzt: Wie können wir (mit-)entscheiden, wer von den uns wichtigen Menschen was aus der Verlassenschaft erhält? Unser Buch begleitet Sie Schritt für Schritt bei allen wichtigen Vorkehrungen.

Vorsorgevollmacht: Mit einer Vorsorge­vollmacht beauftragen Sie von Ihnen gewünschte Personen mit Aufgaben und auch mit Ihrer rechtlichen Vertretung für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, sich selbst um Ihre Angelegenheiten zu kümmern.

Patientenverfügung: Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie sich zu medizinischen Fragen nicht mehr selbst äußern können. Damit teilen Sie Ihren Ärzten mit, welche Behandlungen Sie ablehnen. Zusätzlich können Sie sich für Behandlungen wie Schmerztherapien aussprechen, auch wenn im Falle der Behandlung nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese Ihnen nicht nur die Schmerzen nimmt, sondern auch den Sterbeprozess beschleunigt.

Testament: Mit dem Testament legen Sie fest, welcher Person oder auch Organisa­tion Sie abweichend von der gesetzlichen Erbfolge Ihr Vermögen vererben oder vermachen wollen.

Erwachsenenvertretung

Gerichtliche Erwachsenenvertretung: Sofern man erwachsen (älter als 18 Jahre) ist und aufgrund einer geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankung (auch: Demenz) nicht mehr in der Lage ist, Geschäfte ohne Nachteil für sich selbst ab­zuschließen, wird vom Gericht ein gericht­licher Erwachsenenvertreter bestellt.

Dieser übernimmt alle Entscheidungen, zu denen man selbst nicht mehr fähig ist. Die gerichtliche Erwachsenenvertretung hat die Sachwalterschaft abgelöst. Im Gegensatz zur Sachwalterschaft soll sie möglichst nur für jene Teilbereiche gelten, in denen die betroffene Person nicht mehr entscheidungsfähig ist. Die gerichtliche Erwachsenen­vertretung durch eine fremde Person oder einen Erwachsenenschutzverein kommt erst dann zum Tragen, wenn eine Vorsorgevollmacht und die anderen Möglichkeiten der Erwachsenenvertretung nicht (mehr) greifen.

Gewählte Erwachsenenvertretung: Von einer gewählten Erwachsenenvertretung spricht man, wenn eine Person nicht mehr voll handlungsfähig ist und sich einen Vertreter selbst wählt. Voraussetzung für die Vollmacht ist, dass die Tragweite der Bevollmächtigung vom Betroffenen zumindest in Grundzügen verstanden wird. Die Vertretungsbefugnis ist zeitlich unbefristet.

Erwachsenenvertreter-Verfügung: Die Erwachsenenvertreter-Verfügung löst sprachlich die Sachwalterverfügung ab. Mit dieser Erklärung vor einem Rechts­anwalt, Notar oder Erwachsenenschutzverein kann man im Vorhinein Einfluss darauf nehmen, wer vom Gericht zum gerichtlichen Erwachsenenvertreter bestellt wird. Es ist aber auch möglich, bestimmte Personen davon auszuschließen.

Gesetzliche Erwachsenenvertretung: Nahe Angehörige können beim Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutz­verein um die gesetzliche Erwachsenen­vertretung, d.h. die Vertretung durch nahe Angehörige, ansuchen – auch bei vor­handener Vorsorgevollmacht. Sie müssen dazu mit einem ärztlichen Attest die ein­geschränkte Handlungsfähigkeit des Patienten nachweisen können. Wichtig: Die betroffene Person kann der Vertretung durch einzelne oder alle Angehörigen widersprechen – dies ist auch im Vorhinein möglich.

Buchtipp: Alles geregelt - das Vorsorgebuch

Buch: Alles geregelt
Bild: VKI

Unfall, Krankheit oder Begleiterscheinungen des Alterns können jederzeit dazu führen, dass man wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Dieses Buch hilft, das Leben möglichst selbstbestimmt vorauszuplanen und Angehörigen zusätzliche Belastungen in schwierigen Situationen zu ersparen.

Aus dem Inhalt

  • Vorsorgevollmacht
  • Erwachsenenschutzrecht
  • Testament, Begräbnis
  • Patientenverfügung, Organspende
  • Digitaler Nachlass, Bankvollmacht
  • Checklisten
  • Formulare zum Herausnehmen

Leseprobe im Shop: www.konsument.at/allesgeregelt

  • 4. Auflage 10/2020
  • broschiert, 172 Seiten
  • Format A4
  • Preis: 19,90 Euro + Versand.

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