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Vorsorgevollmacht: Leserfragen - Anleitung zur Selbstbestimmung

Unser Bestseller "Alles geregelt" enthält auch Formular­vordrucke samt Anleitungen für eine Vorsorgevollmacht. Hier beantworten wir Leseranfragen dazu.

Die Vorsorgevollmacht ist mit 12 Seiten sehr umfangreich. Bei mir ist alles ganz einfach! Benötige ich das denn wirklich?

Das Formular der Vorsorgevollmacht bietet viele Möglichkeiten und Alternativen, die nicht jeder wirklich benötigt. So können Sie etwa alle Finanzgeschäfte einer Vertrauensperson überantworten und ver­kürzen das Formular damit wesentlich. Und wenn es bei Ihnen doch etwas komplizierter wird: Verwenden Sie das Formular als Gedankenstütze, damit Sie keinen mög­lichen Regelungsbedarf übersehen!

Ich wollte bei unserem Notar eine ­Vorsorgevollmacht erstellen lassen. Allerdings nannte dieser mir Kosten von rund 600 Euro je Vorsorgevollmacht. Gibt es hier auch günstigere Möglichkeiten?

Generell können Sie eine Vorsorgevollmacht auch ohne einen Notar, Rechts­anwalt oder ein Gericht und damit ohne die Rechtsberatung einrichten. Dies kann nur von Ihnen selbst als „Eigenhändige Vorsorgevollmacht“ gemacht werden, dann müssen Sie aber jedes einzelne Wort auch eigenhändig schreiben. Oder Sie können ­eine sogenannte „Fremdhändige Vorsorgevollmacht“ wählen, dann benötigen Sie aber drei Zeugen, die besonderen Anfor­derungen (z.B.: in der Vollmacht genannt, nicht in "Ihrer“ Betreuungseinrichtung beschäftigt, ...) genügen müssen. In ganz ­bestimmten Fällen benötigen Sie einen ­Notar, Rechtsanwalt oder ein Gericht.

Auch Bankgeschäfte inkludiert?

Kann ich mit einer Vorsorgevollmacht auch Bankgeschäfte für den Vollmachtgeber durchführen?

Das Formular der Vorsorgevollmacht umfasst auch eine Reihe von unterschiedlichen Möglichkeiten, den Vollmachtnehmer (die jewei­lige Vertrauensperson) für ein oder mehrere Konten, Depots und Sparbücher zu bevollmächtigen. Einige Fachleute halten dies für ausreichend, andere setzen hier ­eine notari­elle Vorsorgevollmacht voraus, für weitere ist auch die nicht ausreichend. In der Praxis haben wir je nach Bank und Naheverhältnis von Vollmachtgeber und -nehmer die unterschiedlichsten Regelungen gefunden. Hier empfehlen wir dringend, dass der Vollmachtgeber in Ihrem Beisein mit seiner Bank spricht und dort ­allenfalls eine Kontovollmacht vereinbart. Hinweise, was dabei zu beachten ist, finden Sie im Buch "Alles geregelt“.

Meine nächsten Angehörigen werden sich um mich kümmern, sofern ich dies nicht mehr selbst tun kann. Von daher brauche ich doch keine Vorsorgevollmacht, oder?

Es ist gut, wenn Sie ein sehr gutes und ­inniges Verhältnis zu Ihren nächsten Angehörigen haben. In einigen Punkten geht die gesetzliche Vertretungsbefugnis naher Angehöriger jedoch nicht so weit wie eine Vorsorgevollmacht. Hier kann es sinnvoll sein, frühzeitig zu überlegen, ob Sie einen Ihrer nächsten Angehörigen zum Vorsorgebevollmächtigten machen möchten.

Und wenn Sie mit jemandem aus Ihrer ­nahen Verwandtschaft doch kein absolutes Ver­trauensverhältnis haben sollten: Sie können auch im Vorhinein erklären, dass bestimmte nahe Angehörige Sie nicht vertreten dürfen.

Buchtipp: "Alles geregelt - das Vorsorgebuch"

Unfall, Krankheit oder Begleiterscheinungen des Alterns können jederzeit dazu führen, dass man wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Dieses Buch hilft, das Leben möglichst selbstbestimmt vorauszuplanen und Angehörigen zusätzliche Belastungen in schwierigen Situationen zu ersparen.

 

www.konsument.at/allesgeregelt

Aus dem Inhalt

  • Vorsorgevollmacht
  • Erwachsenenschutzrecht
  • Testament, Begräbnis
  • Patientenverfügung, Organspende
  • Digitaler Nachlass, Bankvollmacht
  • Checklisten
  • Formulare zum Herausnehmen

4. Auflage 10/2020, broschiert, 172 Seiten, Format A4; Preis: 19,90 Euro + Versand.

Die 4. Auflage enthält das neue Patientenverfügungsrecht, das wir schon in der dritten Auflage angekündigt und besprochen hatten. Zusätzlich haben wir Ergänzungen in den Bereichen Gräber und digitaler Nachlass aufgenommen sowie die Waisenpension. Ein Wechsel von der dritten auf die vierte Auflage aktualisiert Ihr Wissen, ist aus unserer Sicht jedoch nicht zwingend erforderlich. Sollten Sie jedoch die erste oder zweite Auflage besitzen, so empfehlen wir Ihnen den Wechsel zur jetzt aktuellen vierten Auflage. Zu groß sind die Unterschiede zu den älteren Auflagen. Was sich über die Auflagen hinweg nicht geändert hat, ist die Möglichkeit, Formulare aus dem Serviceteil des Buches herauszutrennen und zu verwenden. "Alles geregelt“ ist weniger ein Buch zum Lesen als vielmehr eines zum Gebrauchen.

 

 

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