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Dieselaffäre - Das Warten auf die Sammelklage

Der VW-Dieselskandal erreicht eine neue Dimension. In seiner aktuellen Titelgeschichte berichtet das deutsche Nachrichtenmagazin Der Spiegel, dass die Autobauer Volkswagen, Audi, Porsche, BMW und Daimler in geheimen Absprachen den Wettbewerb gezielt außer Kraft gesetzt hätten.

Neben Absprachen zu Technik, Kosten und Zulieferern sei auch besprochen worden, wie man die Kontrollstellen bezüglich der „Abgasreinigung“ von Dieselfahrzeugen täuschen könne. Deutschlands oberster Verbraucherschützer, der Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Klaus Müller, geht laut Süddeutscher Zeitung von Zehntausenden Verfahren aus, in denen Autokäufer Schadenersatz verlangen werden, da sie möglicherweise einen viel zu hohen Preis für ihre Autos gezahlt haben.

Selbstanzeige von Volkswagen und Daimler

Inzwischen haben Volkswagen und Daimler eine Art Selbstanzeige bei den Kartellbehörden erstattet. Die EU-Kommission und das deutsche Bundeskartellamt prüfen jetzt, ob die Konzerne gegen das Kartellverbot verstoßen haben. Betroffen könnten auch Tausende österreichische Autokunden sein. Beim VKI gingen bereits erste Anfragen ein.

Der Leiter der VKI-Rechtsabteilung, Thomas Hirmke, sagt dazu: „Noch ist unklar, wie sich die verbotenen Absprachen für die Verbraucher konkret ausgewirkt haben. Im Falle von bezifferbaren Schäden stehen wir jedoch wie schon beim VW-Dieselskandal vor dem Problem, dass es in Österreich kein brauchbares juristisches Instrument gibt, mit dem Konsumentinnen und Konsumenten gegen derartige Machenschaften vorgehen und zu ihrem Recht auf Schadenersatz kommen können.“ 

Sammelklage nur gegen heimische Unternehmen

Mit der vom VKI ins Leben gerufenen Sammelklage nach österreichischem Recht können Verbraucherschützer nämlich grundsätzlich lediglich gegen heimische Unternehmen vorgehen, nicht jedoch gegen Konzerne mit Sitz im Ausland.

„Die erste Hürde besteht darin, überhaupt Akteneinsicht zu bekommen beziehungsweise die relevanten Informationen zu erhalten. Außerdem gibt es keine Rechtsinstrumente für Verbraucher, mit denen man bei derartigen Vorfällen gesammelt vorgehen könnte“, sagt Thomas Hirmke.

Ausbau von Konsumentenrechten entscheidend

Der VKI setzt sich bereits seit mehr als zehn Jahren für eine gesetzlich verankerte Sammelklage ein. Nur eine Sammelklage würde es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, zu ihrem Recht zu kommen. „Derzeit muss jeder Betroffene eigenständig vor Gericht gehen. Aufgrund der hohen Anwalts- und Gerichtskosten ist dies für viele eine zu hohe Hürde“, stellt Thomas Hirmke fest.

Inzwischen macht sich auch Konsumentenschutzminister Alois Stöger für einen raschen Ausbau der Konsumentenrechte in Form einer Gruppenklage stark. Der Entwurf dafür liegt schon seit Jahren beim Justizministerium. Im Regierungsprogramm von 2008 war die Möglichkeit der vom VKI geforderten Gruppenklage bereits verankert, geschehen ist bis heute nichts.

 

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