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Strom ist die bei Weitem teuerste Energieform zum Heizen (19 Cent pro kWh). Zeitgemäße Alternativen für Wohnungen (Gas, Fernwärme, …) kosten die Hälfte oder weniger (siehe dazu unseren aktuellen Online-Heizkostenvergleich für Abonnenten unter Heizkostenvergleich Extra ).
Dennoch lassen sich zahlreiche Firmen nicht davon abhalten, für Stromheizungen zu werben – wobei in letzter Zeit die Infrarot-(IR-)Heizung immer stärker forciert wird. Laut Anbietern liegen deren Heizkosten nicht nur deutlich unter denen für ein herkömmliches Strom-Direktheizgerät, sondern auch unter denen einer Gasetagenheizung. Wie das geht?
Infrarotheizung: erwärmt Körper und Gegenstände
Nun, üblicherweise wird mit einer Heizanlage die Raumluft erwärmt (Konvektionsheizung), während es sich bei Infrarot um eine Strahlungsheizung handelt, die vor allem Körper oder Gegenstände erwärmt, während die Luft eher kühl bleibt. Klar, dass man damit Heizkosten sparen kann. Daher werden Strahlungsheizungen vornehmlich in großen Werkhallen benutzt, um einzelne Arbeitsplätze (in der kalt bleibenden Halle) warmzuhalten.
Bei Zweitwohnsitz sinnvoll
Sinnvoll sind sie auch an Zweitwohnsitzen: Die Wärmewirkung setzt schnell ein, eine Erwärmung aller Räume samt Wänden ist nicht notwendig, da man sich ohnehin nur für ein paar Stunden dort aufhält. Für den ständigen Wohnsitz ist eine Infrarotheizung allerdings nicht zu empfehlen. Richtig gemütlich wird es da nie, außer man liebt die Lagerfeueratmosphäre – vorne heiß und hinten kalt.
Uni Kaiserslautern bewertet IR-Heizungen positiv
Die Infrarot-Fangemeinde bemüht gerne eine Studie der Uni Kaiserslautern: Sie bewerte IR-Heizungen positiv. Auf der Homepage der Uni findet sich allerdings folgender Warnhinweis: „Aus konkretem Anlass müssen wir darauf hinweisen, dass die Forschungsergebnisse (…) von unseriösen Anbietern von Elektroheizungen zu Werbezwecken missbraucht werden.“
Kommentare
Leider kann ich über deren Wirkung und Betriebskosten nichts sagen,
denn diese IR-Heizung wurde derart verpfuscht.
Zur Lage der Wohnung:
Im Parterre, Keller nicht beheizt, Außenwände südseitig,
beide Fenster gleich groß, beide Räume thermisch ident.
Laut Energieausweis wäre die errechnete Heizleistung 95 kW/h * m².
Montiert wurden die IR-Paneele im:
Wohnzimmer (WZ) mit 20 m²: 2 IR-Paneel mit insgesamt 900 W –
bei 20 m² wären es 45 W/m2 (900 W/20 m2),
rechnerisch ist aber die benötigte Heizleistung: 20 m² x 95 kW = 1.900 W
also um 1.000 W zu geringe Heizleistung.
Schlafzimmer mit 10 m², 1 IR-Paneel 1.000 W –
hier ist die benötigte Heizleistung mit 100 W/m², annähernd richtig.
Verstehe die großen Unterschiede nicht, vor allem, das WZ ist mit 1.000 W unterdimensioniert.
Auch der Paneel im Bad, wird bei offener Türe zu 1/3 abgedeckt, obwohl ein anderer Montageort möglich ist.
Laut der ausführenden Firma sind dies keine Mängel und werden auch von der Firma nicht geändert!
Mir wurde von einer Klage abgeraten – denn es ist nicht sicher, ob bei Gericht, dies als Mangel angesehen wird. Um in den Genuss der IR-Heizung zu kommen, muss ich deshalb die Mängel von einer anderen Firma beheben lassen.