Inhalt
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Steuerliche Absetzbarkeit kann Kosten erheblich senken.
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Vielfache Geschwindigkeit im Vergleich zu normalem Modem
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Zugang über Telefon, Kabelfernsehen und Funk möglich
Freude vom Finanzamt
Selten ist’s in diesen Tagen, dass einem der Finanzminister eine kleine Freude macht – der Internet-Zugang über Breitbandtechnologie bietet da eine erfreuliche Ausnahme: Rückwirkend ab 1. Mai 2003 können private Haushalte bei Erstbestellung eines solchen Zugangs bis zu 50 Euro für die Einrichtungskosten und bis zu 40 Euro für das monatliche Grundentgelt steuerlich als Sonderausgabe geltend machen.
Aktion bis 31.12.2004 begrenzt
Ziel der bis 31.12.2004 begrenzten Aktion: den Anteil jener Alpenrepublikaner zu steigern, die mit erhöhter Geschwindigkeit durch das Netz sausen. Dieser ist zwar mit 16 Prozent der österreichischen Haushalte (oder 36 Prozent der privaten Internet-Teilnehmer) im europäischen Vergleich gar nicht so gering (sechste Position), aber Südkorea etwa bringt es schon heute auf über 60 Prozent Internet-Flitzer! Da wollen auch wir mindestens einen Anteil von 50 Prozent erreichen – bis 2005.
Aber braucht man als Privatanwender überhaupt Breitband?