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Onlineshopping boomt. Mit etwas Umsicht – und Dank des Fernabsatzgesetzes – können Sie das Risiko in Grenzen halten.
Hundertprozentige Sicherheit, dass beim Onlinekauf von Waren oder Dienstleistungen alles reibungslos klappt, kann es nicht geben. Zum Schutz der Verbraucher hat die EU allerdings die sogenannte Fernabsatzrichtlinie erlassen. Österreich hat diese Regeln im Konsumentenschutzgesetz umgesetzt.
Erforderliche Händlerangaben
Die EU-Fernabsatzrichtlinie fordert von den Onlinehändlern folgende Angaben direkt auf der Internetseite:
- die Kontaktdaten (zumindest Firmenname und Anschrift)
- die Beschreibung der wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung
- den Preis inklusive aller Steuern, Gebühren und Lieferkosten
- die ausführliche Belehrung über das Rücktrittsrecht
- die Einzelheiten zur Zahlung und Lieferung
- die Gültigkeitsdauer des Preises oder Angebotes
- die Mindestlaufzeit des Vertrages, wenn dieser eine dauernde oder wiederkehrende Leistung beinhaltet
Die Punkte 1 bis 5 muss der Anbieter bei Vertragsabschluss nochmals schriftlich (oder auf einem dauerhaften Datenträger) bestätigen bzw. zusätzliche Informationen über das Rücktrittsrecht, die Garantie und allfällige Kündigungsmöglichkeiten liefern.