Zum Inhalt

Zinserträge selbst versteuern - Steuerliche Aspekte?

"Ich habe ein Sparkonto bei einer Direktbank, die ihren Sitz nicht in Österreich hat. Was muss ich steuerlich beachten?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Kevin Zimmermann BSc.

Kevin Zimmermann BSc, Bild: VKI
Kevin
Zimmermann BSc

Sparzinsen in Österreich nachversteuern

Bei (Direkt-)Banken, die ihren Sitz nicht in Österreich haben, fallen Zinserträge nicht in Österreich an, sondern in jenem Land, in dem die Bank ansässig ist. Für Steuerausländer (Wohnsitz nicht in diesem Land) werden dort in der Regel keine Kapitalertragsteuern abgezogen. Österreicher müssen allerdings ihre Sparzinsen in Österreich nachversteuern. Das gilt im Übrigen für alle Personen, die mindestens die Hälfte des Jahres ihren dauerhaften Wohnsitz in Österreich haben – unabhängig von der Staatsbürgerschaft.

In der Steuererklärung angeben

Damit niemand vergisst, Steuern zu zahlen, schickt die Bank (wie jede in Europa) nicht nur eine Bescheinigung der Zinserträge an den Kunden, sondern auch eine Kontrollmitteilung (über das Finanzamt des Niederlassungsstaates) an das österreichische Finanzamt. Nicht zuletzt aufgrund dieser gestiegenen Steuertransparenz ist es in jedem Fall ratsam, die Zinserträge bereits von Beginn an in die jährliche Steuererklärung aufzunehmen.

Das geht leider nicht ohne Aufwand – und Formulare: Wer bisher noch keine Steuererklärung abgegeben hat, muss es jetzt ab einer Freigrenze von 22 € machen (was wir aber generell empfehlen, da es fast immer Geld beim Finanzamt zu holen gibt). Wer bisher eine Arbeitnehmerveranlagung mit dem Formular L1 abgegeben hat, muss jetzt andere Formulare verwenden. Ausländische Kapitalerträge und damit auch Zinsen werden im Formular E1kv (Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen) erfasst. Und damit müssen natürlich die unselbstständigen Einkünfte von da an statt im Formular L1 im Formular E1 eingetragen werden.

Lohnt der Aufwand?

Die Frage, ob der Aufwand lohnt – insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Zinsvorteil im Vergleich zu guten Angeboten in Österreich oftmals recht gering ist –, kann nur von jedem individuell beantwortet werden.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Arbeitszimmer als Werbungskosten - Steuerliche Absetzbarkeit

"Ich bin Lehrer und habe mir zu Hause ein eigenes Zimmer eingerichtet, um dort ungestört Schularbeiten zu korrigieren und den Unterricht vorzubereiten. Kann ich die Aufwendungen dafür steuerlich absetzen?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Dkfm. Manfred Lappe.

Pflegekosten: außergewöhnliche Belastungen - Steuerliche Aspekte

"Meine Mutter hat mir Eigentum übertragen. Im Gegenzug zahle ich einen Zuschuss zu den Pflegekosten. Kann ich diesen steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten antworten.

Geldanlage: Barren-Münzen - Münzhandelsgesellschaften

Geldanlage: Barren-Münzen - Münzhandelsgesellschaften

"Unlängst bin ich auf den Folder eines „Münz-Instituts“ gestoßen. Dort wurde eine „Barren-Münze“ angepriesen und es war die Rede von einer „Ersparnis von 70 Euro“. Bei Barren ist es doch üblich, die Goldmenge anzugeben. Was ist davon zu halten?". Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Bernd Lausecker.

Wertpapier-Fonds - Ratsam oder nicht?


"Unser Bankberater meint, es wäre vielleicht gut, einen Teil unseres Geldes in Wertpapier-Fonds mit mittlerem Risiko anzulegen. Ist das ratsam? Oder wäre ein Bausparvertrag besser?"

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang