Wohnrecht
Mieten und vermieten, zahlen und einbehalten, Rechte und Pflichten
veröffentlicht: 15.07.2013, aktualisiert: 07.04.2016
Inhalt
Sie fragen, wir antworten: In unserem KONSUMENT-Extra informieren unsere Wohnrechts-Experten über Miet-, Eigentums- und Genossenschaftswohnungen.
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Sanierung (Fenster, Balkon, Loggia, ausmalen, verfliesen, ...)
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Erneuerung der Wohnungsausstattung (Therme, Küche, Herd, elektrische Leitungen, ...)
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Schimmelbefall
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Therme: Neue Regeln seit 1.1.2015
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Lärm, Garten, Haustiere, Keller
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Hausversammlung und Abstimmung
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Beschwerden
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Hausverwalter, Hausvertrauensleute, Eigentümervertreter, Hausbesorger
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vorzeitig (durch Vermieter oder Mieter)
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nach Zeitablauf
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Vertrag verlängern
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Wegfall des dringenden Wohnbedürfnisses
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Todesfall
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Wohnungsübergabe
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Wohnungseigentum
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Miet- und Kaufverträge abschließen
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Rücktritt von abgeschlossenen Verträgen
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Makler, Treuhänder
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Grundstückskauf, Wohnungskauf, Hauskauf
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Mietzins (erhöhen, senken, überprüfen)
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Kaution
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Ablöse, Hausmeister, neue Heizung
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Betriebskosten
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Sie möchten Ihre Altbau-, Ihre Neubau-Eigentumswohnung oder Ihr Haus vermieten? Wir haben Musterverträge dazu.
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