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Glutenfrei: Deklaration unklar - "Kann Spuren von Gluten enthalten"

"Buchweizen ist bekanntlich glutenfrei. Auf der Rückseite der Verpackung steht jedoch: 'Kann Spuren von Sesam und Gluten enthalten'. Wie kann das sein?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Katrin Mittl MSc.

VKI-Testerin Katrin Mittl, MSc (Bild: E. Würth) 
Katrin Mittl MSc

Als "glutenfrei" können EU-weit Produkte bezeichnet werden, die höchstens 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm Ware enthalten. Daher dürfen Lebensmittel, die laut Zutatenliste Spuren von Gluten enthalten, als "glutenfrei" bezeichnet werden.

Hinweise sicherheitshalber aufgedruckt

Der Hintergrund ist: Hersteller können produktionsbedingt oft nicht garantieren, dass diverse Produkte "frei von ..." sind. Deshalb werden sicherheitshalber Allergen-/Spurenhinweise aufgedruckt. Für Konsumenten ist das oft irritierend, da glutenfrei häufig als 0,0 % Gluten verstanden wird.

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