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Dachschindeln mangelhaft - Gewährleistungsrecht

"Ich habe bei einer Firma Dachschindeln bestellt, die von einem Dachdecker fachmännisch verlegt wurden. Nach ca. 6 Monaten machten sich mehrere Mängel bemerkbar. Jetzt stellt sich heraus, dass die Firma mittlerweile in Konkurs ist. Was kann ich machen?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Maria Ecker, MA.

Mag. Maria Ecker - Leiterin des VKI-Beratungszentrums (Bild: A. Thörisch/VKI)
Mag. Maria
Ecker, MA

Mangelhaftigkeit der Ware

Grundsätzlich kann man bei einer Mangelhaftigkeit der Ware Gewährleistungsrechte beim Verkäufer geltend machen. Wesentlich ist die Mangelhaftigkeit der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe keine Mängel aufwies. Danach trägt der Käufer die Beweislast. In Ihrem Fall hätten Sie Anspruch auf Verbesserung oder auf eine Preisminderung.

Firma in Konkurs

Wenn die Firma in Konkurs ist, können Sie im Insolvenzverfahren nur eine Geldforderung anmelden. Die Gerichtsgebühr beträgt 23 Euro. Auf Ediktsdatei der österreichischen Justiz können Sie alle Informationen über das Insolvenzverfahren einsehen. Es ist empfehlenswert, sich an den Masseverwalter zu wenden. Beachten Sie, dass Sie in der Regel nur eine geringe Quote Ihrer Forderung bekommen. Wenn die Forderung gering ist, wäre zu überlegen, ob eine Teilnahme am Insolvenzverfahren wirtschaftlich überhaupt sinnvoll ist. Wenn das Insolvenzverfahren bereits abgeschlossen ist, können Sie leider nichts mehr machen.

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