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Fiat: gesetzeswidrige Werbung - Gesetzliche Informationen nur 2 Sekunden sichtbar

Nur 2 Sekunden zeigte Fiat rechtlich geforderte Informationen zu einem Leasingvertrag in einem TV-Spot. Gesetzeswidrig sagte das Oberlandesgericht Wien (OLG) nun und gibt uns damit in unserer Klage Recht. Das Urteil ist rechtskräftig.

Grund für die Klage waren der Fiat-TV-Spot mit dem bekannten Schauspieler Adrien Brody und eine Internetwerbung des Konzerns zu Leasingverträgen. Der TV-Spot wurde allein im Juli 2017 mehr als 1400 Mal in Österreich gesendet. In der 30-sekündigen Werbung wurde 4 Sekunden lang mit einer Leasingrate in Höhe von 65 Euro im Monat geworben. Gesetzliche geforderte Informationen wie der Zinssatz oder sonstige auf den Kredit bezogene Kosten,  wurden zwar aufgezeigt, allerdings weniger prominent, kürzer und in kleinerer Schriftgröße.

Rechtliche Grundlage

Das Verbraucherkreditgesetz sieht allerdings vor, dass Werbungen zu Kredit- und Leasingverträgen auch Zinssätze wie den Sollzinssatz, den effektive Jahreszinssatz und den zu zahlende Gesamtbetrag enthalten muss. Und zwar klar, prägnant und auffallend. 

„Diese gesetzliche Schutzvorschrift soll verhindern, dass die Aufmerksamkeit der Verbraucherinnen und Verbraucher auf die niedrige Leasingrate gelenkt wird, ohne dass sie ausreichend über die tatsächlichen Gesamtkosten informiert werden“, so Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen.

Im Falle der Fernsehwerbung wurden diese Informationen vernachlässigt und waren nur 2 Sekunden zu sehen.

Verstoß gegen Verbraucherkreditgesetz

Ähnlich wie bei dem TV-Spot verhält es sich auf der Website: Auf www.fiat.at wurde bereits auf der Startseite mit der Leasingrate geworben, die gesetzlich geforderten Informationen wurden aber erst auf einer Unterseite erteilt. Dort wurde die Leasingrate an zwei Stellen in großer Schrift beworben, während die gesetzlich geforderten Informationen nur im Kleindruck am Ende dieser Unterseite zu finden waren. Die gesetzlichen Anforderungen wurden hier ebenso nicht erfüllt. Daher verstoßen sowohl die Fernsehwerbung wie auch die Internetwerbung gegen das Verbraucherkreditgesetz. Das Urteil ist rechtskräftig.
 

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