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Laufversicherung: irreführende Werbeaussage - Klage zeigt Wirkung

Die Unfallversicherung "s Running-Unfall-Schutz" der Sparkassen Versicherung AG vermittelte den Eindruck für alle Läufe zu gelten. Sie umfasst nur offizielle Laufveranstaltungen, aber nicht das Training oder private Laufevents.

„Ob entspannter Trainingslauf, ambitionierter Wettkampf oder großer Laufevent – schon ein kleiner Fehltritt kann einen Freizeit-Unfall mit hohen Folgekosten verursachen.“ – in diesen Worten wurde die private Unfallversicherung der Sparkassen Versicherung AG beworben. Bei Konsumentinnen und Konsumenten entstand leicht der Eindruck auch in ihrer Freizeit versichert zu sein. 

Versicherung nur für Laufveranstaltungen

Tatsächlich umfasst die Versicherung keine privaten Trainingsläufe. Sie gilt nur für einen Unfall, der dem versicherten aktiven Teilnehmer am Tag einer Laufveranstaltung zustößt. Was unter einer „Laufveranstaltung“ zu verstehen ist, haben die Versicherungsbedingungen nicht geklärt. 

Vergleich erzielt

Wir klagten im Auftrag des Sozialministeriums wegen Irreführung. Die Sparkassen Versicherung AG und die Erste Bank verpflichteten sich nun, solche Werbungaussagen zu unterlassen. Der Vergleich ist rechtskräftig.
 

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