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Eltern sitzen gemeinsam mit Kind am Küchentisch und diskutieren über finanzielle Angelegenheiten
Wichtig in einer Partnerschaft: Über Geldthemen offen reden und einen gemeinsamen Finanzplan zurechtzulegen. Pensionssplitting kann ein Teil davon sein. Bild: GreenMiles/Shutterstock

Was ist Pensionssplitting?

Frauen verdienen im Durchschnitt weniger als Männer und sammeln auch aufgrund von Kindererziehungszeiten weniger Gutschriften am Pensionskonto. Die Folge: Die Pensionen von Frauen sind oft viel geringer als jene von Männern. Pensionssplitting soll dem entgegenwirken. Aber was ist Pensionssplitting genau?

„Ganze Männer machen halbe-halbe.“ Dieser Slogan samt dazugehöriger Gleichberechtigungsinitiative aus 1996 brannte sich ins kollektive Gedächtnis der Österreicherinnen und Österreicher. Ganz anders bei einem weiteren „Halbe-halbe-Thema“, dem Pensionssplitting. 2005 eingeführt, fristet die freiwillige Möglichkeit, die Pensionslücke zwischen Mann und Frau zumindest teilweise zu schließen, immer noch ein Schattendasein. Nur wenige junge Eltern in Österreich beantragen Pensionssplitting. Laut letztverfügbaren Zahlen waren es im Jahr 2021 konkret 1.043 Personen.

Auf Regierungsebene wird schon seit einigen Jahren über einen Automatismus diskutiert. Aber ist Pensionssplitting überhaupt ein probates Mittel gegen Altersarmut bei Frauen? Wie funktioniert die Antragstellung? Und wann ist Pensionssplitting sinnvoll? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengetragen.

VIDEO: Pensionsvorsorge

Was ist Pensionssplitting?

Beim Pensionssplitting können Eltern für die Jahre der Kindererziehung ihre Gutschriften am Pensionskonto teilen. Konkret kann der erwerbstätige Elternteil dem Elternteil, der sich zu Hause der Kinderbetreuung widmet, bis zu 50 Prozent seiner pro Jahr erworbenen sogenannten Teilgutschriften übertragen (die Höhe ist für jedes Jahr frei wählbar). Innerhalb der Familie ist das also ein Nullsummenspiel. Es geht um Anerkennung der unentgeltlich geleisteten Familienarbeit – auf dass diese zumindest am Pensionskonto ihren Niederschlag findet. In der Grafik „Pensionssplitting Musterbeispiel“ wird eine Variante exemplarisch beschrieben.

Warum sind Gutschriften am Pensionskonto wichtig?

2014 wurde das neue Pensionskonto eingeführt, das für alle Personen gilt, die ab 1.1.1955 geboren sind. Auf diesem Konto werden Gutschriften „angespart“ – als Grundlage für die spätere Pension. Pro Jahr wird eine Gutschrift in Höhe von 1,78 Prozent vom Bruttojahresgehalt auf das Konto übertragen. Die künftige Pension wird dann aus der Summe dieser Teilgutschriften gebildet (aufgewertet unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Einkommensentwicklung). Wer in einem Kalenderjahr nicht erwerbsmäßig oder nur geringfügig gearbeitet hat, bekommt keine Gutschrift. Frauen sind davon besonders betroffen. Ihnen fehlen bei Pensionsantritt dann Beitragsjahre bzw. Teilgutschriften in adäquater Höhe – was sich bisweilen in existenzbedrohend niedrigen Pensionseinkommen niederschlägt.

 

Wo beantrage ich Pensionssplitting in Österreich?

Eltern müssen einen Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stellen bzw. eine Vereinbarung über die Übertragung der Gutschriften abschließen. Auf Pensionsversicherungsanstalt, Klicks auf „Leistungen“ (Leiste oben) und „Pensionssplitting“ (Leiste links), ist ein entsprechendes Formular downloadbar. Beantragt werden kann es nur für die ersten sieben Jahre nach der Geburt des Kindes. Teilgutschriften aus Arbeitslosengeld oder Krankengeld bzw. andere Gutschriften, die nicht auf eine Erwerbstätigkeit zurückgehen, können nicht übertragen werden. Die Jahreshöchstbeitragsgrundlage darf nicht überschritten werden. Beantragt werden muss die Übertragung bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des (jüngsten) Kindes eines Elternpaares. Wenn das Paar mehrere Kinder hat, sind Übertragungen für maximal 14 Kalenderjahre möglich. Wichtig: Einmal getroffen, ist die Vereinbarung über die Übertragung unwiderruflich, sie kann nachträglich nicht mehr geändert oder aufgehoben werden! Den individuell richtigen Zeitpunkt für die Antragstellung muss jedes Paar entsprechend selbst für sich definieren.

Wer kann Pensionssplitting in Anspruch nehmen?

Anspruch haben Eltern von leiblichen Kindern wie auch von Adoptiv- und Pflegekindern. Die Eltern müssen nicht verheiratet sein. Selbstverständlich können es auch gleichgeschlechtliche Paare beanspruchen und einen enstprechenden Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt stellen. 

Werden Kindererziehungszeiten am Pensionskonto angerechnet?

Ja, aber maximal bis zum vierten Geburtstag des Kindes. Kommt innerhalb dieser vier Jahre ein weiteres Kind dazu, endet die Kindererziehungszeit des zuvor geborenen Kindes zu diesem Zeitpunkt und die Vier-Jahres-Periode des Nächstgeborenen beginnt zu laufen. In dieser Zeitspanne erhält der überwiegend mit der Kinderbetreuung betraute Elternteil Gutschriften aufs Pensionskonto. Die Höhe dieser Gutschriften orientiert sich am Medianeinkommen der Frauen in Österreich und wird jährlich angepasst (erhöht). Heuer sind es 2090,61 Euro brutto pro Monat. Wer während der Kindererziehungszeit erwerbstätig ist, bekommt den entsprechenden Wert am Pensionskonto dazugeschlagen, maximal aber bis zur Höchstbeitragsgrundlage (gilt auch fürs Pensionssplitting).

Frauen beziehen im Durchschnitt deutlich weniger Pension als Männer
Pensionslücke. Frauen beziehen im Durchschnitt deutlich weniger Pension als Männer. In Österreich sind es rund 39 Prozent. (Quelle: Eurostat) Bild: zerbor/Shutterstock

Was bringt Pensionssplitting?

Altersarmut ist in Österreich weiblich. Das durchschnittliche Pensionseinkommen der Frauen liegt um 39 Prozent unter jenem der Männer (laut Eurostat). Innerhalb der EU ist das der vierthöchste(!) Wert (siehe Grafik oben: „Pensionslücke“). Die Durchschnittspension von Frauen liegt laut Daten des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger 2021 bei 1.264 Euro, die der Männer bei 2.164 Euro. Es besteht also dringender Handlungsbedarf. Ob der Pensionssplitting-Ansatz ein geeigneter ist, darüber gehen die Meinungen auseinander. Kritiker sagen: Es ist ein subtiler Anreiz für Frauen, daheim und vom Einkommens des Partners abhängig zu bleiben. Die fairste Variante wäre allerdings, Hausarbeits- und Kindererziehungszeiten automatisch und in angemessener Höhe am Pensionskonto abzubilden. Beim derzeitigen Stand der Dinge leider ein frommer Wunsch – das Pensionssystem ist (glaubt man den Skeptikern) ohnehin immer schwerer zu finanzieren.

Wäre ein automatisches Pensionssplitting die Lösung?

Kritiker monieren, dass die öffentliche Hand sich aus der Verantwortung stehle. Die Lösung des Problems werde ins Private geschoben. Faktum ist, dass ein Pensionssplitting keine besseren Rahmenbedingungen schafft, um Familie und Beruf leichter zu vereinbaren (z.B. hinsichtlich Betreuungsplätzen), und keine Formen der Diskriminierung am Arbeitsmarkt abbaut (z.B. Gender Pay Gap = geschlechtsspezifisches Lohngefälle).

Altersarmut vorbeugen: Was sollten Mütter berücksichtigen?

Um im Alter selbstbestimmt leben zu können, sollten Frauen sich Zeit ihres Erwerbslebens (mehr) Gedanken über die Pension machen. Das Pensionssplitting mag nur ein kleiner Baustein sein – der aber entsprechend nachdrücklich beim Partner eingefordert werden sollte. Generell ist es in einer Partnerschaft wichtig, über das Thema Geld offen zu reden und sich optimalerweise einen gemeinsamen Finanzplan zurechtzulegen. Auch unangenehme Themen sollten nicht tabu sein: Wie schaut es nach einer Trennung oder nach einem Todesfall aus?

Der Altersarmut kann zudem vorgebeugt werden, indem langfristig Kapital aufgebaut wird – auch die private Vorsorge sollte partnerschaftlich gedacht werden. Es ist jedenfalls essenziell, dass Frauen mehr Guthaben am Pensionskonto generieren: mit mehr Vollzeit und möglichst ohne Erwerbslücken. Derzeit spricht die Statistik leider eine andere Sprache: Fast die Hälfte der erwerbstätigen Frauen arbeitet Teilzeit. Bei Müttern zwischen 25 und 49 Jahren mit Kindern unter 15 Jahren liegt die Teilzeitquote sogar bei 75 Prozent.

In einem umfangreichen Beitrag zum Thema "Altersvorsorge: Was Frauen beachten müssen" geben wir einen theoretischen Überblick rund ums Thema Pensionslücke und praktische Tipps für die finanzielle Absicherung im Alter.

Wie funktioniert Pensionssplitting: Ein Beispiel

Ein Musterbeispiel für Pensionssplitting
Bild: VKI

Frau X und Herr Y haben ein gemeinsames 5-jähriges Kind. Herr Y arbeitet Vollzeit, er verdiente im Vorjahr 56.000 € brutto (4.000 x 14). Davon werden 1,78% auf sein Pensionskonto gebucht. Daraus ergibt sich eine monatliche Pension von 71,20 € brutto (996,80 : 14).

Frau X verdient 400 € monatlich. Da sie unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt, steht bei Frau X am Pensionskonto eine "Null". Sie war nicht pensionsversichert. Im Rahmen des Pensionssplittings hat Herr Y aber für dieses Jahr seine Teilgutschrift zu 50% an Frau X übertragen.

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