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Schimmel in der Wohnung
Auch Frau W. hatte sich ihre Urlaubswoche anders vorgestellt, als sie über die Plattform Airbnb um 1.400 Euro eine traumhaft anmutende Unterkunft für acht Personen, darunter vier Kinder, auf Mallorca buchte. Bei der Ankunft in der Wohnung bemerken die Kunden, dass gleich mehrere Stellen mit Schimmel befallen sind.
Unmittelbarer Handlungsbedarf wegen Asthma
Sie melden den Mangel sofort an das Unternehmen, das die Wohnung vor Ort verwaltet. Da eines der Kinder an Asthma leidet, besteht unmittelbarer Handlungsbedarf. Die Schimmelsporen könnten Anfälle auslösen. Der Vermieter bietet an, die betroffenen Wände am nächsten Tag zu versiegeln. Den Kunden genügt das nicht. Sie fordern vergeblich, dass ihnen unverzüglich eine Ersatzunterkunft bereitgestellt wird. Daraufhin mieten sie auf eigene Faust eine andere Wohnung und fordern von www.villafinca.com die Refundierung der zusätzlichen Kosten.
Keine Refundierung der Kosten: "Wir sind nur Vermittler"
Das Unternehmen lehnt dies mit der Begründung ab, dass man lediglich als Vermittler tätig sei. Die Kundin bekommt zudem die Information, dass auch der Vermieter der Ferienwohnung eine Refundierung der Kosten ablehne. Frau W. versucht über www.villafinca.com den Namen und die Anschrift des Eigentümers in Erfahrung zu bringen, doch ihr wird die Auskunft verweigert.
Höheres Risiko: Buchung über Vermittlungswebsite
Beide Kunden wenden sich an das Europäische Verbraucherzentrum Österreich, doch Experte Reinhold Schranz macht ihnen wenig Hoffnung: „Hat die Ferienhausagentur die Vermittlerstellung klar und deutlich dargelegt, haftet sie nur im Rahmen des Vermittlungsvertrages. Was mögliche Entschädigungsleistungen angeht, steht der Vermieter in der Verantwortung. Um diesen belangen zu können, benötigt man jedoch Name und Anschrift.“
Käme es zu einer juristischen Auseinandersetzung, gelte bezüglich des Mietvertrages das Recht des Landes, in dem der Vermieter lebt. Eine allfällige Klage werde in der Regel ebenfalls im Heimatland des Vermieters einzubringen sein. „Wer seine Unterkunft über eine Vermittlungswebsite bucht, sollte sich des Risikos bewusst sein. Man hat nicht denselben Schutz wie bei der Buchung einer Pauschalreise“, sagt Reinhold Schranz.
Kommentare
Unseren Skiurlaub hatten wir nach Recherche auf diversen Plattformen direkt gebucht.Gleich nach Ankunft hat uns der Hotelbesitzer gebeten,sofort zu bezahlen,da er weg müsste und die nächsten Tage nicht da sei.Dann hat er uns in unser Kellerverlies geführt und als ich dieses Zimmer verweigern wollte,war sonst kein Zimmer frei -es war am Abend nach einem Skitag. über eine Plattform hätten wir wenigstens andere Urlauber "warnen" können.So konnten wir uns eigentlich nur ärgern und dieses Hotel vermeiden