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Versicherung: Private Haftpflicht - Sollten Sie haben!

Manche Versicherungen sind unnötig. Aber eine private Haftpflichtversicherung ist ­unentbehrlich.

Ob Crash auf der Skipiste oder Wasser aus der oberen Wohnung: Bei Malheurs im Alltag oder größeren Unfällen taucht immer die Frage nach dem Verursacher auf. Denn dieser könnte für die entstandenen Schäden geradestehen müssen.

Ruinös für Verursacher

Gerade Personenschäden können für denjenigen, der sie verschuldet, den wirtschaftlichen Ruin bedeuten. Das kann dann passieren, wenn das Unfallopfer für den Rest seines ­Lebens auf Pflege angewiesen ist. Deshalb gehört eine private Haftpflichtversicherung zur wirtschaftlichen Grundversorgung, auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Wer fahrlässig handelt zahlt

Das Argument "aber ich passe eh immer auf" sticht nicht. Denn böse Absicht ist bei Schäden ohnehin selten im Spiel. Meist liegt Fahrlässigkeit vor: Man hat zu wenig aufgepasst, ­Abstand und Geschwindigkeit falsch eingeschätzt oder im Eifer des Gesprächs eine brennende Zigarette zu nahe an die Jacke des ­Gegenübers gehalten. Je nach Schwere sprechen die Juristen von leichter oder grober Fahrlässigkeit. Und für diese Schäden muss der Verursacher aufkommen.

Verkehr, Wasser, Feuer

Verkehr, Wasser, Feuer

Wir haben bei heimischen Versicherungs­anstalten nach Schadensfällen mit hohen Schadenssummen gefragt. Als besonders ­unfallträchtig wurden uns Sport und Verkehr genannt, also Schäden, die durch Radfahrer, Fußgänger, Skifahrer oder andere Sportler verursacht werden.

Daneben spielt das feuchte Element eine wichtige Rolle. Geplatzte ­Waschmaschinenschläuche, die Verheerungen in der darunter liegenden Wohnung anrichten, wurden uns von mehreren Versicherern als Erstes genannt. Im ländlichen Raum kommt außerdem Zündeln durch Kinder, im Fachvokabular "fahrlässiges Abfackeln von Gebäuden" genannt, häufig vor.

Vorsatzdelikte ausgeschlossen

Hat man eine Privathaftpflicht, ist man gegen derlei Ungemach gewappnet. Diese Versicherung prüft, ob die versicherte Person zum Schadenersatz verpflichtet ist. Wenn ja, leistet die Assekuranz Ersatz für Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme. Unberech­tigte Schadenersatzforderungen werden abgewehrt.

Dem Bosnigl, der seinem ungeliebten Nachbarn mit voller Absicht eine Fensterscheibe einschlägt, hilft hingegen keine Ver­sicherung. Vorsatzdelikte sind nämlich von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Ein eventueller Vorsatz ist aber im Schadensfall von der Versicherung nachzuweisen.

Besser hohe Versicherungssumme

Mit Haushaltsversicherung oder ohne

In Österreich wird eine Privathaftpflichtver­sicherung im Allgemeinen kombiniert mit ­einer Haushaltsversicherung abgeschlossen. Das ist eigenwillig, hat jedoch eine lange ­Tradition. Eine Haftpflichtversicherung kann aber auch separat abgeschlossen werden. Da betragen die Jahresprämien (für eine Ver­sicherungssumme von 1,5 Millionen Euro) beispielsweise 35 Euro bei der VAV und 63 bei der donau.

Wird die Privathaftpflicht zusammen mit der Haushaltsversicherung abgeschlossen, kostet dieses Paket beispielsweise für eine 90-m2-Wohnung zwischen 130 und 260 Euro (Versicherungssumme von 1,5 Millionen Euro). Wer zwei Wohnsitze hat, wie ­etwa Besitzer eines Wochenendhauses, hat infolge der doppelten Haushalts- oder Eigenheimversicherung oft auch zwei Haftpflichtversicherungen. Diese Doppelversicherung kostet, bietet aber keinen zusätzlichen Schutz. Daher sollte man einen Rabatt ausverhandeln.

Besser hohe Versicherungssumme

Die Versicherungssumme beträgt bei Neuverträgen derzeit standardmäßig 750.000 Euro. Wer sich und die Seinen gut absichern möchte, vereinbart besser eine Million oder mehr. In ­älteren Verträgen sind oft noch niedrigere Beträge von unter 500.000 Euro vereinbart.

Hier sollte man unbedingt eine Anpassung vornehmen! Denn bei den schon erwähnten hohen Schadenssummen ist da rasch der Plafond ­erreicht und man muss den darüber hinausgehenden Betrag selbst tragen. Hohe Haftpflichtsummen von 2 Millionen Euro oder mehr haben nur wenige Versicherer im Angebot oder geben diese oft erst auf Nachfrage bekannt.

Mitversichert

Mitversichert

Versichert sind nicht nur Versicherungs­nehmer oder Versicherungsnehmerin, sondern auch deren Ehepartner bzw. Lebensgefährte, sofern am gleichen Wohnsitz gemeldet. Weiters sind Personen mitversichert, die für den Versicherungsnehmer häusliche Arbeiten aufgrund eines Arbeitsvertrages oder aus Gefälligkeit verrichten.

Mitversichert sind auch die im gemeinsamen Haushalt lebenden minderjährigen Kinder. Erwachsene Sprösslinge bleiben bei den meisten Versicherern bis zum Alter von 25 Jahren mitversichert, wenn sie im gleichen Haushalt leben und über kein eigenes Einkommen verfügen.

"Familien-Haftpflicht"

Die Regelungen unterscheiden sich hier aber je nach Versicherungsinstitut. Bezüglich erwachsener Kinder sollte man unbedingt nachfragen, ob diese noch in der "Familien-Haftpflicht" erfasst sind. ­Außerdem ist es möglich, studierende Kinder, die fern des ­Elternhauses wohnen, in die Haftpflicht mit hineinzunehmen.

Hunde: am besten mitversichern

Mitversichern sollte man unbedingt den Hund der Familie. Die Haftung des Tierbe­sitzers wird nämlich recht streng ausgelegt. Und im Gegensatz zu Katzen oder Kleintieren sind Hunde nicht ohne Weiteres in einer Privathaftpflichtversicherung inbegriffen. Oft muss für das Tier zusätzlich Prämie bezahlt werden. Oder ein Hund ist in der Polizze inkludiert, bei mehreren Hunden wird eine Zusatzprämie verrechnet.

Grenzen der Polizze

Europa oder ganze Welt

Haftpflichtversicherungen gelten entweder ­europa- oder weltweit. Der Unterschied wirkt sich auf die Prämien­höhe aus. Manche Unternehmen wie etwa ­Allianz oder Generali verzichten auf diese ­Unterscheidung und bieten nur ein weltweit gültiges Produkt an.

Der weltweit gültige Schutz macht Sinn, wenn jemand öfter im ­außereuropäischen Ausland unterwegs ist und sich nicht jedes Mal um eine ­geeignete Haftpflichtversicherung kümmern möchte. Daher sollte man den Haftpflichtschutz seiner Polizze auf weltweite Gültigkeit prüfen.

Grenzen der Polizze

Nicht alle Schäden, die im Alltag vorkommen, werden von der Haftpflicht immer anstandslos übernommen. Die Deckung von Schäden, die nahen Angehörigen zugefügt werden, die über dieselbe Polizze versichert sind, muss eigens vereinbart werden. Selbiges gilt auch für Verwandte, die nicht im selben Haushalt leben. Daher sollte die Polizze die Klausel "kein Verwandtenausschluss" enthalten. Das ist bei vielen Anbietern möglich.

Sogenannte Tätigkeitsschäden sind heute nur noch in älteren Verträgen ausgeschlossen. Von einem Tätigkeitsschaden spricht man, wenn ein Gegenstand von einer anderen Person als dem Eigentümer bewusst verwendet und ­dabei versehentlich beschädigt wird.

Kündigungsrecht beachten

Beachten sollte man auch das Kündigungsrecht im Schadensfall. Nach einem Schadensfall hat der Versicherte, aber auch der Versicherer das Recht, den Vertrag zu kündigen. Und dieses Recht wird oft wahrgenommen, um "teure" Kunden loszuwerden.

Zusammenfassung

  • Sinnvoll. Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche ab, wenn Privatpersonen etwas beschädigen oder jemanden (unabsichtlich) verletzen. Oft ist sie in der Haushaltsversicherung enthalten, sie kann aber auch separat abgeschlossen werden.
  • Ausreichende Deckungssumme. Mindestens 750.000 Euro, besser eine Million, sonst muss man bei schweren Schäden für den darüber hinausgehenden Betrag selbst aufkommen. Alte Verträge anpassen lassen, sie haben oft niedrigere Summen!
  • Polizzen prüfen. Sind erwachsene Kinder noch inkludiert? Reise ich öfter in außereuropäische Staaten und brauche daher weltweiten Schutz? Besteht durch die Haushaltpolizze für den Zweitwohnsitz eine unnötige zweite Privathaftpflicht?

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