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Haftpflichtversicherung ratsam
Auch wer Vorsicht walten lässt, kann einen Unfall verursachen, für dessen finanzielle Folgen er oder sie dann aufkommen muss.
Diese Haftung kann bei Personenschäden existenzbedrohende Ausmaße haben, etwa wenn nach einem Zusammenstoß einer der beiden Skifahrer behindert bleibt und der andere den Lebensunterhalt für ihn aus der eigenen Tasche bestreiten muss. Eine Haftpflichtversicherung ist für Skisportler und Snowboarder daher unbedingt anzuraten.
Die Privathaftpflichtversicherung ist hierzulande fast immer mit einer Haushaltsversicherung kombiniert, kann aber auf Wunsch auch separat abgeschlossen werden und leistet dann, wenn die versicherten Personen unbeabsichtigt Schäden verursachen. Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr, manchmal auch bis 19 automatisch mitversichert.
Unfallversicherung sinnvoll
Nach einem Beinbruch oder anderen Blessuren übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Spital, Arzt und Rehabilitation. Nicht gedeckt sind aber die Folgekosten, wenn man beispielsweise wegen dauerhafter Behinderung seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Und was leider zu wenig bekannt ist: Für die Kosten, die anfallen, wenn ein Sportler im alpinen Gelände geborgen werden muss, kommt die gesetzliche Sozialversicherung nicht auf! Daher stellt die private Unfallversicherung eine wichtige Ergänzung zur staatlichen Unfallund Krankenversicherung dar.
Versicherungssumme bei Invalidität
Vor Abschluss des Vertrages sollte klar sein, welche Summe bei einer dauerhaften, vollständigen Invalidität nötig ist, um keine finanziellen Einbußen zu erleiden. Schwere Invaliditätsgrade sollten daher durch eine möglichst hohe Progression gedeckt werden. Hohe Progression bedeutet, dass die Leistung umso höher liegt, je höher der Grad der Invalidität ist. Dazu haben wir folgende Faustregel: Die Versicherungssumme sollte bei einer Progression von zumindest 400 Prozent das Zwei- bis Dreifache des Bruttojahreseinkommens betragen.
Versicherungen sollte man abschließen, wenn existenzbedrohende Risiken abzufedern sind. Sicher zählen Folgekosten für eigene oder selbst verursachte Unfallschäden dazu. Demgegenüber lässt sich der Verlust der Ski, auch wenn sie neu waren, relativ leicht verschmerzen
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