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Recht auf Sterben in Würde - Gefühlloser Umgang mit Sterbenden

Sterbende bedürfen besonderer Fürsorge und Zuwendung. Im hektischen Spitalsbetrieb fehlt es mitunter an Achtsamkeit. Davon betroffen sind auch Mitpatienten und Besucher.

Der Fall:

Herr M. besucht seine betagte krebskranke Mutter im Spital. Schon beim Betreten des Krankenzimmers bemerkt er, dass eine andere Patientin im Raum röchelnde Laute von sich gibt. Nach einer Weile kommt eine Krankenschwester und stellt einen Paravent auf. Als es ruhig wird hinter dem Sichtschutz, geht Herr M. nachsehen. Die Patientin liegt leblos im Bett. Er läutet nach der Schwester. Es vergeht geraume Zeit, bis sie kommt.

Etwas später ist auch ein Arzt da. Beim Umdrehen der Verstorbenen läuft Flüssigkeit auf den Boden und es bildet sich eine Lache. Die tote Frau wird aus dem Zimmer gebracht. Um die Flüssigkeit am Boden kümmert sich niemand. Als Herr M. eine halbe Stunde später das Zimmer verlässt, ist die Lache immer noch da.

Die Intervention:

Das Erlebnis beschäftigt Herrn M. Er schreibt einen langen Brief an die Patientenanwaltschaft. Mehrmals betont er darin, wie sehr er die Gesundheitsversorgung in Österreich schätzt und welch hohen Respekt er vor den Menschen hat, die im Krankenhaus arbeiten. Er äußert auch großes Verständnis dafür, dass das Personal manchmal wenig Zeit hat und dass auch das Sterben im Spital zum Alltag gehört.

Gefühlloser Umgang mit Sterbenden

Dennoch hat jeder Mensch, so Herr M., ein Anrecht auf eine möglichst würdevolle Behandlung und menschliche Zuwendung, wenn er die Augen für immer schließt. Außerdem weist er darauf hin, dass der gefühllose Umgang mit der Sterbenden und die Totenbeschau im Krankenzimmer auch für die anderen Patienten und die Besucher im Raum sehr belastend war.

Fazit:

Der niederösterreichische Patientenanwalt nimmt den Fall zum Anlass, die Abläufe mit dem Spitalsträger zu besprechen. Er weist darauf hin, dass das Recht auf ein Sterben in Würde in der Patientencharta verankert ist. Auf Palliativstationen und in der Hospizbetreuung ist das bereits gut umgesetzt. Aber auch auf normalen Stationen in den Krankenhäusern und Pflegeheimen sollten die Voraussetzungen für ein Sterben in Würde gegeben sein.

Es braucht mehr Personal

Dazu braucht es genug Personal und ein Umdenken im stressigen Alltag auf Akutstationen. Die Abläufe sollten immer so gestaltet sein, dass sie den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten bestmöglich entgegenkommen. Eine gute Hospiz- und Palliativversorgung sollte daher selbstverständlich sein, betont der Patientenanwalt.

VKI-Kooperation mit Patientenvertretung Niederösterreich

In dieser Rubrik berichten wir über Fälle, mit denen österreichische Patientenanwältinnen und -anwälte befasst sind.

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Niederösterreich

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Tel. 02742 9005-15575

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Patientenanwalt Niederösterreich

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