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Wasserenthärtung - Gutachten und Richtlinie

"Mir wurde ein physikalisches Gerät zur Wasserenthärtung empfohlen. Wie kann ich feststellen, ob das Gerät tatsächlich die versprochene Wirkung hat?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Ing. Konrad Brunnhofer.

Konrad Brunnhofer (Bild: Ehrensberger)
Ing. Konrad
Brunnhofer

Wir empfehlen, zur Wasserenthärtung nur Geräte einzusetzen, die ein Gutachten der ÖVGW (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach) nach der Richtlinie „W 35 – Prüfbedingungen für physikalische Wasseraufbereitungsgeräte“ vorweisen können. Vergewissern Sie sich, dass das Gerät gemäß dieser Richtlinie geprüft wurde, und lassen Sie sich das entsprechende Gutachten zeigen.

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