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Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Die klaren Alpengewässer, aus denen eine Lachsforelle laut Auslobung stammt, entpuppen sich bei genauem Lesen der Produktdeklaration als Zuchtbecken. |
Das steht drauf: Iglo Lachs-Forelle aus klaren Alpengewässern
Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich
Das ist das Problem
„Iglo Lachs-Forelle aus klaren Alpengewässern“ stand groß vorne auf der Packung Fischfilets. Das hörte sich für einen Kunden verlockend an, doch als er daheim auch den Text auf der Packungsrückseite las, traute er seinen Augen nicht. Da stand doch tatsächlich in kleiner Schrift „Fanggebiet und Fangmethode: Italien (Friaul), aus Aquakultur“. Welcher Konsument stellt sich unter „klaren Alpengewässern“ ein Zuchtbecken vor?
Der Kunde wollte es genau wissen und fragte bei Iglo nach. „Die Lachs-Forelle aus dem Iglo ,FangFrisch‘ Sortiment stammt aus streng kontrollierter Aufzucht im Nordosten Italiens“, hieß es lapidar im Antwortschreiben von Iglo Austria. Der Konsument, der der vollmundigen Auslobung auf der Packungsvorderseite geglaubt hatte, leitete das Schreiben empört an uns weiter.
Produktdeklaration rechtlich gesehen erfüllt ...
Rein rechtlich gibt es an der Produktdeklaration der Iglo Lachs-Forelle leider nichts zu bekritteln. Seit Anfang 2002 sind EU-weit bei frischem oder tiefgefrorenem Fisch, Krusten- und Weichtieren, Räucherfisch, getrockneten, gesalzenen oder in Salzlake eingelegten Produkten neben der Angabe der Fischart auch die Produktionsmethode und das Fanggebiet anzugeben. Bei Meeresfischen lautet die Kennzeichnung „gefangen in ...“, bei Fischen aus Seen oder Flüssen „aus Binnenfischerei …“, bei Fisch aus Aquakultur „aus Aquakultur …“ oder „gezüchtet …“. Bei Meeresfischen ist zudem ein abgegrenztes Fanggebiet (z.B. Nordost-Atlantik) anzugeben, bei Fisch aus Binnenfischerei das jeweilige Land, bei Fischen aus Aquakultur das Land, in dem die letzte Entwicklungsphase des Fisches stattgefunden hat.
... jedoch alles andere als konsumentenfreundlich
Diese Kennzeichnungsvorgaben werden von Iglo auf Punkt und Beistrich erfüllt. Trotzdem ist die Produktdeklaration alles andere denn konsumentenfreundlich. Dieses Beispiel zeigt wieder einmal deutlich, was von werbewirksamen Auslobungen zu halten ist, nämlich nichts! Nur mit dem genauen Studium des Kleingedruckten kommt man den Marketing-Schmähs auf die Spur.
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