Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Säfte von Rauch, deren Beschaffenheit nur aus den Zutatenlisten ersichtlich ist. |
Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Säfte von Rauch, deren Beschaffenheit nur aus den Zutatenlisten ersichtlich ist. |
Rauch Orange; Bild: VKI
Rauch Orange: Der Saft besteht zu 100 Prozent aus direkt gepresstem Orangensaft. So die Erwartung beim Lesen des Aufdrucks. Bild: VKI
Rauch Orange: Die Zutatenliste zeigt, die vorne angeführte Frucht ist zur Gänze enthalten. Bild: VKI
Rauch Blutorange: Bild: VKI
Rauch Blutorange: Wie beim Orangensaft erwartet der Kunde auch hier 100 Prozent der angegebenen Frucht. Bild: VKI
Rauch Blutorange: Laut Kleingedrucktem sind auch hier, wie beim Orangensaft, 100 Prozent der angeführten Frucht enthalten. Bild: VKI
Rauch Zwetschke Aronia; Bild: VKI
Rauch Zwetschke Aronia: Auch hier erwartet der Kunde 100 Prozent der genannten Frucht; Bild: VKI
Rauch Zwetschke Aronia: Dieses Getränk enthält aber nur 20 % Zwetschkensaft und 2 % Aroniasaft. Hauptsächlich setzt es sich aus Apfel- und Traubensaft zusammen. Bild: VKI
Rauch Green Gurke-Kiwi Spirulina; Bild: VKI
Rauch Green Gurke-Kiwi Spirulina: Gurke, Kiwi und Spirulina (eine Alge) würde der Käufer erwarten. Bild: VKI
Rauch Green Gurke-Kiwi Spirulina: Hier ist es ähnlich wie bei der Sorte "Zwetschke-Aronia". Der Saft besteht ebenfalls großteils aus Apfel- und Traubensaft. Bild: VKI
Das steht drauf: Rauch Orange, Rauch Blutorange, Rauch Zwetschke Aronia, Rauch Green Gurke-Kiwi Spirulina
Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich
Von Rauch gibt es Säfte, die in karaffenförmige Flaschen abgefüllt werden. „Mit der Einführung der eleganten Karaffe mit direkt gepressten Säften holen wir den Trend zu gekühlten Säften nun auch nach Österreich“, heißt es dazu auf der Hersteller-Homepage.
Eine Kundin wollte Näheres über die Zusammensetzung dieser Säfte wissen, nahm die Sorten Orange, Blutorange, Zwetschke Aronia und Green Gurke-Kiwi Spirulina aus dem Supermarkt-Regal und vertiefte sich in die Aufschriften. Die Sorten Orange und Blutorange bestanden laut Kleingedrucktem zu 100 % aus direkt gepresstem Orangen- bzw. Blutorangensaft. So hatte es sich die Kundin auch erwartet.
Doch die Sorte Zwetschke Aronia setzte sich erstaunlicherweise vor allem aus Apfel- und Traubensaft zusammen, enthielt nur 20 % Zwetschkensaft und gerade einmal mickrige 2 % Aroniasaft. Vitamin C und Aroma waren als weitere Zutaten angeführt. Bei Rauch Green Gurke-Kiwi Spirulina (Spirulina ist eine Alge) war es ähnlich: Das Getränk bestand ebenfalls großteils aus Apfel- und Traubensaft. Dazu kamen magere 12 % Gurkensaft, 10 % Kiwimark, Apfelmark, Zitronensaft, jämmerliche 0,2 % Spirulinaextrakt, Färberdistelextrakt und Vitamin C.
„Wieso sind die auf der Vorderseite genannten Früchte teilweise zur Gänze enthalten, teilweise nur in geringen Mengen? Wer kennt sich da noch aus? Ich finde das verwirrend!“, schrieb uns die Kundin.
Wir finden das auch. Wir meinen, dass Rauch entweder die Produktbezeichnungen von Zwetschke Aronia und Green Gurke-Kiwi Spirulina ändern oder die in den Säften enthaltenen Fruchtarten groß und deutlich vorne auf dem Etikett anführen sollte. Denn dann wüssten Kunden auf Anhieb über die Beschaffenheit dieser Säfte Bescheid.
Nach der Fruchtsaftverordnung (und auch laut Sachbezeichnung) sind übrigens nur Rauch Orange und Rauch Blutorange Fruchtsäfte.
Rauch Zwetschke Aronia (Sachbezeichnung: Zwetschken-Aronia-Saftgetränk) und Rauch Green Gurke-Kiwi Spirulina (Sachbezeichnung: Mehrfrucht-Gurkensaftgetränk mit Spirulina) gelten hingegen als Fruchtsaftgetränke. Anders als bei Fruchtsäften ist bei solchen Produkten beispielsweise der Zusatz von Aroma erlaubt.
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