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EU-Verpackungsverordnung und Grundpreisauszeichnung - Verpackungs-Wirrwarr

Unternehmen dürfen nun ungewöhnliche Verpackungseinheiten wählen. Die Grundpreisauszeichnung soll dem Konsumenten das Vergleichen erleichtern. De facto braucht man dafür eine Lupe.- Ein "Aufgespießt" von Konsument-Redakteurin Veronika Kaiser.

Veronika Kaiser (Bild: Wilke) 
Dr. Veronika Kaiser

Im April 2009 ist die EU-Verpackungsverordnung aufgehoben worden. Die sah vor, dass viele Lebensmittel nur in genormten Verpackungsgrößen angeboten werden dürfen, zum Beispiel ein Liter oder halber Liter Milch oder ein Viertelkilogramm Butter. So werden wir uns an Packungen mit 900 Millilitern Milch oder 230 Gramm Butter gewöhnen müssen.

Taschenrechner zum Preisvergleich

Da würde man zum Preisvergleich einen Taschenrechner brauchen, gäbe es nicht die Vorschrift, beim Warenpreis auch den Grundpreis pro Liter oder Kilogramm anzugeben. Doch damit hapert’s hierzulande leider.

Aufgefallen ist mir das besonders, als ich kürzlich in Schweden war und dort in Supermärkten nach typisch schwedischen Käsesorten Ausschau gehalten habe. Bei jedem Stück, das abgepackt im Kühlregal lag, war der Kilopreis gut sichtbar neben dem Warenpreis vermerkt.

Lupe sollte man dabeihaben

In Österreich hingegen ist die Suche nach dem Grundpreis mühsam, und eine Lupe sollte man auch dabeihaben. Obwohl die Vorschrift hinsichtlich des Kilo- oder Literpreises auch hier gilt. Aber offenbar wird sie von den Handelsketten zu wenig ernst genommen.

Angesichts der Vielfalt an Verpackungsgrößen ist es höchste Zeit, dass hier die Behörden energisch kontrollieren und strafen. Damit wir in Zukunft ohne Lupe und Taschenrechner einkaufen gehen können.

Leserreaktionen

Leserreaktionen

Überdimensioniert

Eine Bekannte bekommt ein Medikament verschrieben (Lansoben 30 Magensäurehemmer, vertrieben von ratiopharm), Inhalt: 7 (sieben) Stück(!!!) Kapseln 17 mm lang, 6 mm Durchmesser. Die sind in einer Plastikdose 60 mm lang und 44 mm Durchmesser enthalten, die in einem Überkarton mit 50x50x80 mm vertrieben wird. In diese Verpackung gingen 100te dieser Kapseln!! Wie verträgt sich das mit der propagierten Schonung der Ressourcen? Bin fast sicher, dass diese Medikamentenverpackung teurer ist als der Inhalt.

Horst Leeb
E-Mail

Firma ratiopharm meinte dazu:

Die Packungsgrößen werden generell von den Krankenkassen vorgegeben, wenn diese die Kosten dafür übernehmen. Für bestimmte Indikationen wird diese Kleinpackung also von den Krankenkassen gefordert. Die Plastikdose wiederum stellt die „Primärverpackung“ dar, also jene Verpackung, mit der die Haltbarkeit für alle Packungsgrößen staatlich zugelassen ist. Hier eine andere Verpackung zu testen, behördlich zuzulassen und herzustellen würde keine Schonung der Ressourcen bedeuten. Im Gegenteil, je einheitlicher die „Primärverpackung“ für alle Packungsgrößen ist, umso günstiger können wir unsere hochqualitativen generischen Arzneimittel den Krankenkassen in einem starken Wettbewerb anbieten.

(aus Konsument 12/2009)

Kaufverweigerung

Mit der Kolumne „aufgespießt“ sprechen Sie mir aus der Seele und ich hoffe, es wird nicht zu arg bzw. der Konsument wehrt sich durch Kaufverweigerung von Mogelpackungen. Auch wenn ich noch halbwegs kopfrechnen kann, ärgert es mich schon, wenn man nicht gleich den Einheitspreis findet.

Dr. Max Becke
Leoben
(aus Konsument 12/2009)

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