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Leberwurst - Muss Leber enthalten sein?

"Eine Fleischerei bei mir im Ort bietet eine Leberwurst an. In der Zutatenliste steht alles Mögliche, nur keine Leber. Und der Clou: „100 g Leberwurst enthalten 90 g Schweinskopffleisch.“ So hat es auch geschmeckt. Darf man etwas als „Leberwurst“ bezeichnen und verkaufen, das 0 % Leber enthält?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Teresa Bauer, BSc MSc.

Darf man etwas als „Leberwurst“ bezeichnen und verkaufen, das 0 % Leber enthält? (Bild: HandmadePictures/Shutterstock.com)

Ohne Leber keine Leberwurst

Teresa Bauer Wir geben Ihnen recht, eine als „Leberwurst“ bezeichnete Wurst muss auch Leber enthalten. Laut Lebensmittelcodex sollte streichfähige Leberwurst bzw. Leberstreichwurst folgende Zusammensetzung aufweisen: 25 Teile Leber vom Schwein (= 25 %), 22 Teile Schweinskopffleisch mit Schwarte, 15 Teile Innereien (Herz, Zunge), 38 Teile fette Abschnitte mit Schwarte. Bei einer Bratleberwurst sind folgende Zutaten vorgesehen: Schweinskopffleisch mit Schwarte, Innereien, Schwarten, fette Abschnitte und Leber (mindestens 5 Teile, also 5 %); Weißbrot und Zerealien (nicht über 10 Teile); Brühe (nicht über 12 Teile).

In beiden Fällen ist also der Zusatz von Leber vorgesehen, sofern sich die Bezeichnung „Leber“ im Namen befindet.

 

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