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Diesmal im Lebensmittel-Check: Ein Blütenhonig, bei dem unklar bleibt, wo er erzeugt wurde. |
Das steht drauf: Spar Blütenhonig
Gekauft bei: Spar
Das ist das Problem
Die Kennzeichnung der Herkunft ist nur bei wenigen Lebensmitteln Pflicht. So etwa bei den meisten unverarbeiteten Obst- und Gemüsesorten, bei verpacktem und unverarbeitetem Frischfleisch, …
Und bei Honig. Laut Honigverordnung sind das Ursprungsland bzw. die Ursprungsländer, in denen der Honig erzeugt wurde, auf dem Etikett anzugeben.
Varianten der Deklaration
Stammt der Honig aus mehr als einem EU-Mitgliedstaat oder aus mehr als einem Drittland, so kann stattdessen folgende Angabe gewählt werden:
- „Mischung von Honig aus EU-Ländern“,
- „Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern“ oder
- „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“.
Mehr Fragen als Antworten
Bei der Kennzeichnung des Spar Blütenhonigs wurde die letzte Variante gewählt. Dieser Honig kann sowohl aus EU- als auch aus Nicht-EU-Ländern kommen – also quasi von überallher. Bei Konsumentinnen und Konsumenten wirft diese Art der Herkunftskennzeichnung mehr Fragen auf, als sie schlussendlich beantwortet. Die Kennzeichnung sei zu unkonkret, monierte auch der Kunde, der uns dieses Produkt meldete.
Herkunft je nach Verfügbarkeit
Spar teilte uns auf Nachfrage mit, dass der Blütenhonig „je nach Verfügbarkeit und Qualität aus Uruguay, Argentinien, Mexico, El Salvador und Rumänien“ stamme.
Wie wär’s damit, das bzw. die jeweiligen Herkunftsländer auf dem Etikett anzugeben? Eine klare, unmissverständliche und somit konsumentenfreundlichere Deklaration wäre jedenfalls zu begrüßen.