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Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Knoblauch aus Österreich, der in Wahrheit aus Argentinien kam. |
Das steht drauf: MPreis Knoblauch
Gekauft bei: MPreis
Das ist das Problem
MPreisBei MPreis gab es frischen, in Netze verpackten Knoblauch. „Bio Knoblauch aus kontrolliert biologischem Anbau, Österreich …“ war auf dem Regalschild zu lesen. Doch auf dem Etikett stand „Bio Knoblauch, Ursprung: Argentinien“.
Knoblauch aus Argentinien
Eine Kundin war über diese widersprüchlichen Angaben gestolpert. Sie fotografierte das Regalschild und das Etikett und schickte MPreis und uns das Bild sowie folgendes Schreiben: „Ich suchte in der Filiale in Silz einen Knoblauch aus Österreich. Mit Freuden lass ich das Auszeichnungsschild – doch die Freude war kurz: Am Etikett der Ware stand ,Herkunftsland Argentinien‘. Die Art der Auspreisung, auf das Regalschild ,Österreich‘ zu schreiben, empfinde ich als Irreführung der Kundschaft. Nicht jeder Kunde schaut immer gleich auf das Etikett, das an der Ware hängt, und bemerkt die ,Verarschung‘.
Gerade in der heutigen Zeit, in der die Kundschaft immer kritischer wird, ist das ein Unding. Ich bin empört. Noch dazu, da es heimischen Knoblauch gibt. Es wird ja sogar in Tirol Bio-Knoblauch angebaut! Wo ist noch überall ,Ausland‘ drinnen, obwohl ,Österreich‘ draufsteht???“
Korrekte Deklaration veranlasst
Wir baten MPreis um Stellungnahme. Dort entschuldigte man sich für den Fehler und veranlasste umgehend die korrekte Deklaration des Knoblauchs.
Wir wissen aus zahlreichen Zuschriften unserer Leser, dass widersprüchliche Herkunftsangaben bei Supermarktware sehr häufig vorkommen. Und wir haben auch schon oft darüber berichtet (siehe z.B. unsere Beiträge über
Merkur Birnen
,
Spar Cherry Tomaten
,
Billa Kiwis
, ...).
Packungsaufschriften lesen
Wollen Sie genau wissen, woher frisches Obst stammt, dann nehmen Sie sich beim Einkauf besser Zeit zum Lesen der Packungsaufschriften. Denn dort muss bei frischem Obst und Gemüse das Ursprungsland angegeben sein. Von dieser Regelung sind nur bestimmte Obst- und Gemüsearten (z.B. Früh- und Speisekartoffeln, frische Bananen, Oliven, Zuckermais, Kokosnüsse, Paranüsse oder Datteln) ausgenommen. Auch bei verarbeitetem Obst und Gemüse (z.B. Konserven oder Tiefkühlprodukten) muss das Ursprungsland nicht deklariert sein.