Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Back-Mozzarella-Sticks von Spar, die auf der Packung mit einem Dip locken, der in der Packung nicht drin ist. |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Back-Mozzarella-Sticks von Spar, die auf der Packung mit einem Dip locken, der in der Packung nicht drin ist. |
Spar Back-Mozzarella-Sticks: Die Verpackung zeigt einen Tomaten-Dip, der aber nicht mitgeliefert wird. (Bild: VKI)
Da in der Zutatenliste auch "Tomatenpulver" angeführt ist, ging der Kunde davon aus, dass die Packung auch Tomatensauce enthält. (Bild: VKI)
Der Hinweis, dass die Abbildung nur ein Serviervorschlag sein soll, ist kaum auffindbar und schwer zu lesen. (Bild: VKI)
Das steht drauf: Spar Back-Mozzarella-Sticks
Gekauft bei: Eurospar
Gebackene Mozzarella-Sticks werden üblicherweise mit einem oder auch mehreren Dips serviert. Wer sich nicht die Mühe machen will, das Gericht selbst zuzubereiten, greift gern zu vorgebackenen Produkten. Diese werden von verschiedenen Herstellern angeboten. So auch von Spar. Auf der Packung Spar Mozzarella-Sticks zum Fertigbacken sind einige angerichtete Sticks und ein Schälchen Tomatensauce zu sehen.
Ein Kunde bekam beim Anblick der Abbildung mächtig Appetit auf Sticks mit Tomatensauce. Nachdem er noch im Geschäft die Zutatenliste genau gelesen hatte (und darin als Zutat u.a. auch Tomatenpulver angeführt fand), meinte er, vor unliebsamen Überraschungen gefeit zu sein. Er kaufte das Produkt. Doch als er dann die Packung zu Hause öffnete, fand er wohl die in der Produktdeklaration angekündigten 12 Back-Mozzarella-Sticks, aber keine Tomatensauce.
Er schrieb uns: "Heute habe ich bei Eurospar ,Mozzarella-Sticks‘ erworben. Auf der Verpackung befindet sich, neben der Abbildung der Mozzarella-Sticks, die Abbildung einer (Tomaten-)Sauce in sehr zentraler Position. Weiters findet sich auf der Zutatenliste u.a. die Zutat Tomatenpulver. Aus diesen Umständen und der Tatsache, dass bei allen Produkten von Konkurrenzunternehmen Saucen vorhanden sind (vgl. etwa Merkur), schloss ich, dass hier dem auch so sein muss. Leider befindet sich in der Verpackung keine Sauce. Die Bewerbung des Produktes ist aufgrund der Umverpackung daher irreführend iSd § 2 Abs 1 Z 1 bzw 2 UWG. Auch weitere Produkte (Back-Emmentaler, Back-Camembert) werden auf diese Weise äußerst irreführend beworben. Der irreführende Umstand war für die Kaufentscheidung maßgeblich, sonst hätte ich ein Konkurrenzprodukt erworben …".
Spar erklärte in seiner Stellungnahme, dass die Abbildung auf der Vorderseite der Verpackung ein Serviervorschlag sei. Darauf werde auf der Packung extra hingewiesen.
Mit dem Aufdruck "Serviervorschlag" weisen Hersteller auf Lebensmittelverpackungen oft und gerne darauf hin, dass nicht alle abgebildeten Zutaten in der Produktpackung drin sind. Die meisten Verbraucher kennen diese Praxis bereits. Der Hinweis "Serviervorschlag" schützt aber trotzdem nicht vor Fehleinschätzungen. Vor allem dann nicht, wenn er, so wie bei Spar Back-Mozzarella-Sticks, in winzig kleinen Lettern am Packungsrand steht und ohne Lupe kaum zu lesen ist.
Was Spar dazu sagt, dass auf dem Karton Back-Mozzarella-Sticks eine Tomatensauce groß ins Bild gesetzt wird, obwohl sie in der Packung nicht drin ist:
"Bei diesem Produkt ist eine Dip-Zugabe nicht vorgesehen. Es tut uns sehr leid, dass der Kunde angenommen hat, ein Produkt mit Dip zu kaufen. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir den genauen Inhalt des Produktes auf der Vorderseite der Verpackung mit dem Hinweis ,2 x 150 g = e 300 g‘ und ,12 Stück à 25 g‘ angeben.
Zusätzlich findet sich auf allen Seitenlaschen der Hinweis auf 12 Back-Mozzarella-Sticks. Bei der Abbildung auf der Vorderseite der Packung handelt es sich um einen Serviervorschlag. Dies kennzeichnen wir mit dem Wort ,Serviervorschlag‘ auf der linken Seite. Die Zutat ,Tomatenpulver‘ ist in der Panade der Sticks enthalten.
Wir haben öfter auf Verpackungen einen Serviervorschlag abgebildet und weisen extra darauf hin, dass es sich bei der Abbildung um einen Serviervorschlag handelt (siehe seitlich horizontal geschrieben auf der Packung). Laut LVA (= Lebensmittelversuchsanstalt) enthält die Packung keine zur Irreführung geeigneten Angaben (laut § 5 (2) LMSVG). Unsere Recherche hat auch ergeben, dass vergleichbare Produkte des Mitbewerbers, die einen Dip enthalten, sich auch preislich von unserem Produkt unterscheiden."
SPAR Österreichische Warenhandels-AG
11.7.2017
Wir meinen: Schöne Bilder sagen oft nichts darüber aus, was in der Packung tatsächlich drin ist. Und selbst die Produktdeklaration kann manchmal in die Irre führen.
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