Im Test der Stiftung Warentest waren Bluetooth-Kopfhörer (Bauform: „Ohrstöpsel“) mit und ohne Nackenkabel (Wireless- bzw. True-Wireless-Modelle).
Ton (55 %)
Fünf Experten hörten mit den Kopfhörern Klangbeispiele aus Rock und Pop, Jazz, Klassik sowie Sprache. Sie beurteilten die Qualität des Klangs – etwa die Dynamik, das Volumen und die Verzerrungsfreiheit bei der Zuspielung über Bluetooth und, falls möglich, auch über Kabel.
Verfügt ein Kopfhörer über eine aktive Geräuschunterdrückung, so wurde der Klang mit aktivierter Geräuschunterdrückung (ohne Umgebungsgeräusche) beurteilt. Die Reduktion der Umgebungsgeräusche wurde ohne gleichzeitiges Abspielen von Musik bei kontinuierlichen Geräuschen (etwa im Flugzeug), bei zyklischen Geräuschen (etwa vorbeifahrende Autos), bei Gesprächen und Wind sowie bei Stille bewertet.
Störeinflüsse (5 %)
Die Experten bestimmten in 0,1 Meter Abstand vom Kopfhörer die Schallabstrahlung, also wie laut Nebenstehende mithören. Geräusche bei Bewegung: Die Experten beurteilten auch, inwieweit sich Kabelgeräusche bei sehr leisen Musikpassagen bemerkbar machen.
Tragekomfort und Handhabung (25 %)
Ein Experte und fünf geschulte Nutzer untersuchten die Bedienungsanleitung. Die fünf Nutzer prüften auch, wie gut das Aufsetzen und Anpassen der Kopfhörer klappt, und sie untersuchten den Tragekomfort im Alltag und bei Bewegung. Sie testeten 30 Minuten, wie fest und angenehm die Hörer sitzen und wie warm sie am Ohr werden.
Bewertet wurde außerdem die Eignung für unterschiedliche Nutzer und die Beeinträchtigung durch eine Brille. Transport und Aufbewahrung wurden etwa anhand mitgelieferter Etuis, Taschen oder Boxen bewertet. Eine Rolle spielte auch, wie leicht und kompakt sich die Kopfhörer zusammenlegen lassen.
Ein Experte prüfte, wie einfach das Reinigen der Hörer ist. Wenn vorhanden, wurde mit fünf Prüfpersonen getestet, wie komfortabel sich die Geräuschunterdrückung aktivieren und einstellen lässt und ob sie unbeabsichtigt aus- oder eingeschaltet werden kann, etwa beim Ablegen der Kopfhörer.
Bluetooth (10 %)
Beim Prüfpunkt Nutzung wurden alle Bedienelemente begutachtet und es wurde unter anderem das Verbinden mit einem Abspielgerät (Pairing) geprüft. Zudem wurde gemessen, bis zu welchem Abstand vom Abspielgerät die Kopfhörer störungsfrei laufen. Um den Akku zu beurteilen, wurde die Ladezeit des leeren Akkus erfasst und es wurden die Betriebszeiten mit voll aufgeladenem Akku sowie mit dem nur 15 Minuten lang geladenen Akku bewertet. Benotet wurde auch, wie hilfreich die Hinweise auf einen bald leeren Akku sind.
Haltbarkeit (5 %)
Ein Experte bewertete die Verarbeitung. Außerdem wurden die Kopfhörer zehn Mal aus 1,8 Metern Höhe auf Steinboden fallen gelassen. Wiesen Modelle eine Wasserschutzart aus, wurde sie geprüft. Bei beiden Tests wurde anschließend begutachtet, ob die Geräte noch funktionierten und in welchem Zustand sie waren.
Schadstoffe (0 %)
In Produktbestandteilen wie Ohr- oder Kopfpolstern, die länger mit der Haut in Kontakt kommen, wurde nach Weichmachern (Phthalaten), polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Chlorparaffinen gesucht.
Datensendeverhalten der App (0 %)
Bewertet wurde das Datensendeverhalten von Android- und iOS-Apps, die zu den Kopfhörern angeboten werden – zum Beispiel, in welchem Umfang sie Nutzerdaten an Server senden. Gesichtet und, falls notwendig, entschlüsselt wurde der Datenstrom über einen zwischengeschalteten Server (Proxy). Als kritisch wurden Apps eingestuft, die Daten übertragen, die für die Funktion nicht notwendig sind. Als sehr kritisch wurde die unverschlüsselte Übertragung von Daten wie E-Mail-Adresse und Passwort bewertet.
Abwertungen
Abwertungen sorgen dafür, dass Produktmängel sich verstärkt auf das KONSUMENT-Testurteil auswirken. Sie sind in der Tabelle mit einer Fußnote gekennzeichnet.
Folgende Abwertungen wurden eingesetzt: Ab „weniger zufriedenstellend“ für den Ton, für Bluetooth, Haltbarkeit oder Schadstoffe wurde das KONSUMENT-Testurteil abgewertet. Ab „weniger zufriedenstellend“ im Urteil Schallabstrahlung wurde das Urteil Störeinflüsse abgewertet. Bei „nicht zufriedenstellend“ im Urteil Bedienungsanleitung wurde das Urteil Tragekomfort und Handhabung abgewertet. Bei „nicht zufriedenstellend“ im Urteil Akku wurde das Urteil Bluetooth abgewertet.
Waren die Urteile gleich wie diese oder nur geringfügig schlechter als diese Noten, ergaben sich nur geringe negative Auswirkungen. Je schlechter die Urteile, desto stärker der Abwertungseffekt. War das Datensendeverhalten „sehr kritisch“, wurde das KONSUMENT-Testurteil um eine Note abgewertet.