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Wenn Fußgänger im Winter auf schlecht geräumten Gehsteigen und Wegen stürzen, droht Liegenschaftseigentümern ein gerichtliches Nachspiel. Was Sie bei Schnee und Glatteis beachten müssen.
Für viele sind weiße Weihnachten die Idealvorstellung. Auf Straßen und Gehsteigen kann die winterliche Pracht allerdings zur Gefahr werden. Autofahrer wie Fußgänger sollten sich der Situation angepasst, also vorsichtiger als sonst vorwärtsbewegen. Dafür, dass die Fahrbahnen in Dörfern und Städten sicher passierbar sind, hat die öffentliche Hand zu sorgen. Was Gehsteige und Gehwege betrifft, obliegt die Pflicht zur Schneeräumung den Eigentümern der jeweiligen Liegenschaft.
Früh aufstehen
Grundlage dafür ist § 93 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Demnach haben Grundstückseigentümer (bzw. von diesen damit betraute Mieter, wenn es sich etwa um ein Mehrparteienhaus handelt) dafür zu sorgen, dass Gehsteige und -wege, die sich entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von höchstens drei Metern befinden, von Schnee und Eis freigehalten werden. Im Übrigen gilt dies auch für andere Verunreinigungen wie etwa feuchtes Laub oder Hundekot.
Ein Meter breit
Ist kein Gehsteig vorhanden, sieht das Gesetz vor, dass der Straßenrand auf einer Breite von einem Meter zu säubern ist. Besteht Eisglätte, ist die Rutschgefahr zudem mit geeignetem Streumaterial zu bannen. Die Verpflichtung gilt zwar nicht 24 Stunden lang, aber immerhin für den Zeitraum zwischen 6 und 22 Uhr. Für die Betroffenen bedeutet dies, dass mit dem Räumen bereits so zeitig begonnen werden muss, dass Gehwege beziehungsweise Straßenrand um Punkt 6 Uhr geräumt sind.
72-Euro-Strafe droht
Wer dabei nachlässig ist, dem droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 72 Euro. Rutscht ein Fußgänger auf dem glatten Gehsteig aus und verletzt sich, kann es sogar richtig unangenehm werden, etwa wenn es zu einem gerichtlichen Strafverfahren oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wie etwa Schmerzensgeld kommt. Vor Strafe ist man unter Umständen selbst dann nicht gefeit, wenn man den Schnee vom Gehsteig geräumt hat. Denn dabei muss darauf geachtet werden, dass es auch ordnungsgemäß geschieht.
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