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Ein Aufsperrdienst kann ganz schön teuer kommen, so das Ergebnis unseres Tests in KONSUMENT 6/2015. Übernimmt die Haushaltsversicherung die Kosten?
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Wir konnten es selbst kaum glauben: Nur 3 von 14 getesteten Schlüsseldiensten schafften es, das versperrte Schloss einer Altbau-Wohnungstür zerstörungsfrei aufzusperrren. Alle anderen griffen früher oder später zum Bohrer und verlangten für ihre Dienstleistung zwischen 240 und 444 Euro. Je fetter die Rechnung, desto öfter wurde uns gesagt: "Zahlt eh die Versicherung."
Kostenübernahme ist Polizzenfrage
Abgesehen davon, dass nicht jeder eine Haushaltsversicherung hat: Ob die Kosten für einen Aufsperrdienst erstattet werden, kommt auf Ihren Versicherungsvertrag an. In manchen Polizzen ist diese Leistung als Zusatz zu den sogenannten Assistanceleistungen vorgesehen. In diesem Fall wird der Schlüsseldienst Ihres Versicherers mit dem Aufsperren der Tür beauftragt.
Haben Sie eine solche Polizze, müssen Sie Ihre Versicherung anrufen, die sich dann um alles kümmert. Die für diese Leistung vorgesehenen rund 110 bis 300 Euro decken jedoch die tatsächlich anfallenden Kosten nicht immer ab, wie unser Test: Aufsperrdienste 6/2015 zeigt.
Nur bei Einbruch Geld
Ob eine Leistung für einen Aufsperrdienst vorgesehen ist und zu welchen Bedingungen, steht also in Ihrer Polizze. Finden Sie dazu nichts, wird ein Schlosstausch oder eine Türschlossreparatur lediglich dann übernommen, wenn bei Ihnen eingebrochen wurde. Nur das gehört zum Umfang einer Haushaltsversicherung. Fällt die Tür zu oder geht der Schlüssel verloren, haben Sie Pech gehabt.
Vertrag ändern: nicht sinnvoll
Einen bestehenden Versicherungsvertrag deswegen zu ändern, macht trotzdem keinen Sinn. Eine Versicherung soll existenzgefährdende Risiken abdecken und nicht für jede Kleinigkeit eine Lösung bieten. Das treibt nur die Prämien in die Höhe und macht die Leistungsinhalte für die Kunden noch verwirrender.
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