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Ätherische Öle: Deklaration - Nebulose Düfte

, aktualisiert am

Bei der Anwendung ätherischer Öle sind besondere Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten. Doch unsere Überprüfung ergab, dass die meisten Produkte unzureichend deklariert sind.

Wir haben die Deklaration von 35 Produkten geprüft:

KONSUMENT-Test Ätherische Öle: Die meisten Produkte sind unzureichend deklariert   (Foto: A. Konstantinoudi /VKI)

Reine Öle (laut Deklaration)

  • Alles Seife - Muskatellersalbei 
  • Baldini - Ingwer 
  • Bergland - Orange 
  • ​Besser Leben - Teebaum 
  • Biopark Cosmetics - Petit Grain 
  • ​Ebenthal - Pfefferminz 
  • Farfalla - Basilikum 
  • Forck - Thymian 
  • Gewusst wie - Teebaum 
  • Lagunamoon - Nelke 
  • Primavera - Rosengeranie bio 
  • ​Profissimo - Lemongrass 
  • Schlaraffenland - Eukalyptus
  • Siman - Sweet Orange 
  • ​Sonnentor - Grapefruit 
  • Tiroler Kräuterhof - Cajeput 
  • Unterweger - Zirbe 
  • Young Living - Jade Zitrone 

Parfum-Öle

  • Airwell - Erdbeere
  • Air Wick - Orangenblüte 
  • Pajoma - Vanilla & Berries 
  • Schlaraffenland - Zauberwald

Ölmischungen

  • Air pleasure - Lavendel 
  • Alor - Winterzauber 
  • Aromance - Advent Zauber 
  • Dr. Eberhardt - Winterdream Adventöl 
  • Farfalla - Weihnachtsstern 
  • Minasan - Apfel 
  • Pranarom - Meditation
  • Primavera - Grapefruit Salbei 
  • Saint Charles - Soul Splash 
  • Schlaraffenland - Kindertraum 
  • Sonnentor - Winternacht
  • Tiroler Kräuterhof - Wintertraum 
  • Young Living - Christmas Spirit 

Die Testtabelle enthält folgende Informationen: Füllmenge in ml, durchschnittlicher Preis, Preis pro 10 ml, Verpackung, Deklaration, Deklaration nach CLP-Verordnung. - Im Folgenden unser Testbericht.


Aromaöle nicht unverdünnt anwenden!

Aromaöle sollen die Raumluft verbessern und für angenehme Atmosphäre in der Wohnung sorgen. Was dabei etwas untergeht ist, dass natürliche Öle keine unbedenklichen Stoffe sind. Werden sie unverdünnt als Kosmetikum oder als Duftöl verwendet, können sie Hautreizungen oder allergische Reaktionen auslösen und beim Einatmen kann die Lunge geschädigt werden. Vor der Anwendung müssen reine Öle daher unbedingt verdünnt werden. Bei der Verwendung sind besondere Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten. 

Für Babys, Kinder und Schwangere ungeeignet

Wer seine Kosmetika selbst herstellt, sollte beachten, dass ätherische Öle in Pflegeprodukten für Babys, Kinder oder Schwangere nichts zu suchen haben. Duftöle und Duftmischungen müssen aus den oben genannten Gründen entsprechend gekennzeichnet sein und über eine Kindersicherung verfügen. Wir haben uns 35 verschiedene Produkte genauer angesehen. Die meisten erfüllen nicht einmal die – nicht besonders strengen – gesetzlichen Minimalvorgaben. 

Deklaration ist vorgeschrieben 

In der EU regelt die sogenannte CLP-Verordnung die Registrierung, Evaluierung, Zulassung ("authorisation") und Beschränkung ("restriction") von Chemikalien. In der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) ist auch geregelt, wie derartige Stoffe zu kennzeichnen sind. Auf der Verpackung müssen Gefahrenpiktogramme (z.B. für Entzündbarkeit, Umweltgefährlichkeit oder Gesundheitsgefahren) aufgedruckt sein.

Darüber hinaus müssen  Inhaltstoffe, Gefahren- und Sicherheitshinweise, Name, Anschrift oder Telefonnummer des Herstellers und Menge angegeben sein. Eine weitere Voraussetzung dafür, dass derartige Produkte in Verkehr gebracht werden dürfen ist, dass sie über einen kindersicheren Verschluss verfügen. Verpackung und Aufmachung müssen zudem so gestaltet sein, dass sie nicht die Neugier von Kindern wecken.  

Ätherische Öle: Mangelhafte Kennzeichnung 

​Sieben der 35 Produkte (drei reine Öle von Profissimo, Schlaraffenland und Sonnentor sowie vier Ölmischungen von Farfalla, Prima vera, Schlaraffenland und Sonnentor) sind korrekt gekennzeichnet. Die restlichen 28 Mittel erfüllen die gesetzlichen Vorgaben nicht. Bei manchen Produkten fehlen nur Details, um der REACH-Verordnung gerecht zu werden, bei anderen wird der Konsument völlig im Dunkeln gelassen.

Kauf über Amazon

Besonders problematisch sind diesbezüglich die Präparate, die wir im Internet über die Verkaufsplattform Amazon eingekauft haben. Für die Anbieter der Produkte von Siman, Air pleasure und Minasan scheint Deklaration ein Fremdwort zu sein. Höchst unvollständige  Angaben weisen die Mittel von Alles Seife, Ebenthal und Young Living auf. 

Allergene Duftstoffe

Lücke bei allergenen Duftstoffen 

Nicht von der Kennzeichnungspflicht erfasst sind allergene Duftstoffe. Bei einigen Produkten fanden wir dazu dennoch eine korrekte Kennzeichnung. Das ist positiv zu bewerten, denn gerade bei Ölen, die zur Raumbeduftung dienen, ist eine Kennzeichnung aus Sicht des Verbraucherschutzes sinnvoll. Bei den Parfumölen und bei den Ölmischungen finden sich dagegen nur selten Angaben zu den Inhaltstoffen. 

Kritisch: Citronellol oder Limonene

Air Wick (Orangenblüte), Farfalla (Weihnachtsstern), Pranarom (Meditation), Tiroler Kräuterhof (Wintertraum) und auch Young Living (Christmas Spirit) gehen hier mit gutem Beispiel voran. Günstigere Produkte, die vor allem online bezogen wurden, aber auch die Weihnachtsmischung von Sonnentor, loben dagegen leider keine allergenen Duftstoffe aus. Dies ist bedauerlich, da vor allem Weihnachtsmischungen oft Orangen- oder Mandarinenöl mit kritischen Substanzen wie Citronellol oder Limonene zugesetzt werden.

Spezialfall Kosmetikum

Für Aromaöle, die als Kosmetikum angeboten werden, gilt eine besondere Kennzeichnungspflicht. In unserer Erhebung trifft dies auf insgesamt acht Produkte zu. Die Mittel von Unterweger (Zirbe), Bergland (Orange), Primavera (Rosengeranie) und Besser Leben (Teebaumöl) werden ausschließlich als Kosmetika angeboten und sind entsprechend deklariert. Einige Produkte werden sowohl zur Raumbeduftung als auch als Kosmetikum angeboten. Dies entspricht wohl dem tatsächlichen Anwendungsbereich des Produktes, ist aber rechtlich gesehen ein Graubereich. 

Korrekte Deklaration bei einem Produkt

Eine korrekte Deklaration fanden wir dazu nur bei der Ölmischung von Pranarom. Dieses Produkt wird im Diffusor zerstäubt. Im Beipackzettel finden sich auch Verwendungshinweise für den Fall, dass man damit Kosmetika eine Duftnote verleihen möchte. 

Zu bemängeln ist, dass die Piktogramme auf der Flasche zu klein sind und das Innenetikett, auf dem sich viele Hinweise befinden, kaum wahrgenommen wird. Young Living verkauft die Produkte Jade Zitrone und die Weihnachtsmischung (Christmas Spirit) ebenfalls als Duftöl und als Kosmetikum. Die Kennzeichnung lässt zu wünschen übrig.

Teebaumöl ohne Auslobung

Die Marke „Gewusst wie“ verzichtet bei ihrem Teebaumöl überhaupt auf eine Auslobung. Das ist bedauerlich, da Teebaumöl-Präparate häufig als Kosmetika verwendet werden. Eine klare Kennzeichnung mit Hinweisen, wie das Mittel als Kosmetikum anzuwenden ist, wäre begrüßenswert. 

 

Tabelle: reine ätherische Öle

Test: Parfum-Öle

Test: Ölmischungen

VKI-Tipps

Allergiker. Wer unter einer Allergie leidet, sollte keinesfalls Duftöle verwenden, die keine Deklaration der Inhaltstoffe und insbesondere der Duftstoffe aufweisen. Besonders unsicher sind hier Produkte aus dem Internet.

Verdünnen. Ätherische Öle sind Chemikalien und dürfen niemals unverdünnt angewendet werden. Dies kann zu schweren Reizungen der Haut und der Atemorgane führen.

Kinder. Achten Sie beim Kauf darauf, dass das Mittel über eine Kindersicherung verfügt, und bewahren Sie Duftöle so auf, dass sie für Kinder unerreichbar sind. 

Testkriterien

Es wurde überprüft, ob die Produkte den Vorschriften bezüglich der Deklaration genügen. Zunächst wurde beurteilt ob ein Öl als Kosmetikum oder Chemikalie deklariert war. Sofern diese Deklaration korrekt war, wurde sie übernommen. In einigen Fällen war die Deklaration fehlerhaft und das Öl wurde gemäß der eigentlich richtigen Einstufung beurteilt.

Bei der Überprüfung wurden für Chemikalien die CLP-Verordnung (VO (EG) Nr. 1272/2008 angewandt, für Kosmetika die Kosmetik-Verordnung (VO(EG) Nr. 1223/2009). Zur Unterstützung wurde das Borderline Manual Zur Kosmetik-VO angewandt.

Chemikalien müssen folgende Kriterien erfüllen:

•    Kindersicherer Verschluss 
•    Gefahrenpiktogramme vorhanden und groß genug
•    Inhaltsstoffe deklariert 
•    Name, Anschrift oder Tel. Nummer angegeben
•    Nennmenge angegeben
•    Gefahrenhinweise vorhanden und korrekt formuliert
•    Sicherheitshinweise vorhanden und korrekt formuliert
•    Dürfen nicht die Neugier von Kindern wecken, dürfen nicht Verbraucher in die Irre führen 

Kosmetika müssen folgende Kriterien erfüllen:

•    Name, Anschrift oder Tel. Nummer angegeben
•    Nennmenge angegeben
•    Inhaltsstoffe deklariert
•    Allergene Duftstoffe deklariert
•    Haltbarkeit angegeben
•    Chargennummer angegeben
•    Verwendungszweck angeführt
•    besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Gebrauch angegeben
 

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