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Einweggeschirr - Alternativen gesucht

Die EU hat über Einmal-Strohhalme, -Besteck und -Geschirr aus Plastik ein Verbot verhängt. Diese Ware wird bald vom Markt verschwinden. Doch sind Produkte aus Karton, Palmblätter oder auf Zuckerrohrbasis eine gute Alternative?

Einweggeschirr: Sind Produkte aus Karton, Palmblättern oder auf Zuckerrohrbasis eine gute Plastikalternative?(Bild: NatalyaBond/Shutterstock.com)

Die Erfindung des Kunststoffs im 20. Jahrhundert wurde – bei allen Vorteilen, die das Material bietet – zum Albtraum für die Umwelt. Heute gibt es kaum noch einen Winkel auf der Erde, der nicht mit Plastikpartikeln belastet ist. Konsequenzen kommen wie so oft verhalten und spät. So dürfen Produkte wie Einmalbesteck und Einweggeschirr, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen oder To-go-Lebensmittelbehälter seit dem 3. Juli dieses Jahres nicht mehr neu auf den Markt kommen. Dank großzügiger Verbrauchsfristen wird es allerdings noch einige Zeit dauern, bis diese Produkte komplett aus dem Handel verschwunden sein werden.

Plastikalternativen

Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern geht das zu langsam. Sie wollen bereits jetzt keine Plastikware mehr kaufen. Deshalb drängen schon seit einiger Zeit Alternativprodukte aus Karton, Palmblättern, Weizenfasern oder Zuckerrohrbagasse auf den Markt. Beim letzten Material handelt es sich um die fasrigen, gemahlenen Überreste, die bei der Zuckerproduktion nach dem Auspressen von Zuckerrohr anfallen.

Mit Chemikalien belastet

Unklar ist dabei allerdings, wie umweltfreundlich und gesund die neuen Produkte sind. So liegen nur unzureichende Erkenntnisse über die darin enthaltenen Chemikalien vor. Stichprobenartige Untersuchungen von Behörden und Verbraucherorganisationen geben nicht unbedingt Anlass, das Vertrauen in die neuen Produkte zu stärken.

Im Jahr 2019 testete unsere EU-Partnerorganisation BEUC Papierstrohhalme und fand in zwei von vier Produkten Chemikalien, die im Verdacht stehen, Krebs auszulösen. Im selben Jahr berichtete das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kantons St. Gallen, dass in der Schweiz Trinkhalme aus Papier auf dem Markt sind, die mit Mineralölen, Chlorpropanolen und anderen unerwünschten Chemikalien belastet sind. Ein Jahr zuvor hatte das Magazin Öko-Test über Schimmel- und Milbenkotfunde in Einweggeschirr aus Palmblättern berichtet, zudem waren einige Produkte mit dem gefährlichen und in der EU verbotenen Pestizid DDT verunreinigt.

Im Februar 2020 fand die britische NGO Fidra beunruhigend hohe Konzentrationen von fluorierten Verbindungen (PFAS) in Take-away-Boxen, die aus geformten Fasern von Zuckerrohrbagasse hergestellt waren. PFAS sind hoch problematisch für die Umwelt und möglicherweise gesundheitsschädlich.

57 Produkte im Test

57 Produkte im Test

Unsere dänischen Kolleginnen und Kollegen von Forbrugerrådet Tænk haben zusammen mit den Verbraucherschutzorganisationen aus Frankreich, Italien und Spanien eine Untersuchung von 57 Produkten initiiert, die als Alternative zum Einwegkunststoff im Handel sind. Analysiert wurden bestimmte Chemikalien oder Gruppen von Chemikalien, darunter Chlorpropanole (3-MCPD und DCP), primäre aromatische Amine (PAA), Pestizide, PFAS, Bisphenole, Schwermetalle (Blei, Cadmium, Chrom) und Aluminium.

Die Ergebnisse waren ernüchternd. Bei 54 Prozent der geprüften Produkte lagen die Schadstoffe über den empfohlenen Richtwerten. Mehr als ein Viertel der untersuchten Produkte, die auf die potenziell krebserregenden Chlorpropanole getestet wurden, überschritten etwa den vom deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfohlenen Richtwert für 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD). Und in rund zwei Drittel der Produkte lagen die nachgewiesenen PFAS-Konzentrationen über dem in Dänemark geltenden Richtwert.

5 Produkte unbelastet

Die untersuchte Ware stammte direkt von den Herstellern oder von Großhändlern, bei denen Gastronomieunternehmen ihre Verpackungen für Catering und Lieferungen beziehen. In Österreich können Konsumentinnen und Kosumenten mit den Produkten in Kontakt kommen, wenn sie ihr Essen über einen Lieferservice oder als Take-away beziehen bzw. essfertig verpackte Produkte im Supermarkt kaufen. Von den insgesamt 57 getesteten Produkten lassen sich 26 im Internet auf Websites finden, die eine Bestellung aus Österreich erlauben.

Nur in fünf der in Österreich erhältlichen Produkte, vier aus Palmblättern und eines aus Papier, konnten keine problematischen Chemikalien gefunden werden. In fünf Produkten fanden sich Spuren problematischer Stoffe und 15 waren stärker belastet, darunter 12 Produkte aus Zuckerrohrbagasse.

Kompostierbare Produkte

Kompostierbare Produkte

Viele der Produkte werden als umweltfreundlich und gleichzeitig kompostierbar ausgelobt bzw. sind so gekennzeichnet. Dazu gehören fast alle geformten Naturfaser- bzw. Bagasseprodukte. Hinweise darauf finden sich im Marken- bzw. Produktnamen („Eco Friendly“, „Ecotable“, „Bioplates“, „Naturesse“) oder in Behauptungen wie „biologisch abbaubar“ und „kompostierbar“. Einige Produkte tragen auch Logos verschiedener Zertifizierungssysteme, darunter OK Compost HOME, OK Compost Industrial sowie Seedling.

Doch wieviel sind derartige Siegel wirklich wert?

Kompostierbarkeit ist nämlich ein höchst dehnbarer Begriff. So müsste man wissen, welche Bedingungen angenommen wurden und ob diese Bedingungen in den örtlichen Entsorgungsanlagen für organische Abfälle überhaupt erfüllt werden. Zu beachten ist auch, dass kompostierbare Produkte in der Regel nicht für den Gartenkompost geeignet sind, weil sie dort viel zu langsam verrotten würden. Da die Kompostierbarkeit kein Bestandteil im Test war, kann auch keine Aussage über die Abbaubarkeit der Produkte gemacht werden.

Zudem sind insbesondere die Zuckerrohrbagasseprodukte im Test so hoch mit organischem Fluor belastet, dass sie für die Kompostherstellung nicht geeignet sind. Fluorierte Verbindungen (PFAS) werden nicht abgebaut und kontaminieren somit die Umwelt. Leider ist auch die Europäische Norm für Kompostierbarkeit (EN 13432) unzureichend. Diese sieht einen viel zu hohen Grenzwert von 100 ppm Gesamtfluor im Material vor. Produkte dürfen unseres Erachtens nicht mehr PFAS enthalten, als durch die Hintergrundkontamination in der Umwelt zu erwarten ist.

Tabelle: Einweggeschirr - keine problematischen Stoffe

Tabelle: Einweggeschirr - Spuren problematischer Stoffe

Tabelle: Einweggeschirr - enthalten problematische Stoffe

Erläuterung zur Tabelle

Wir haben die Produkte in drei Kategorien eingeteilt.

  • Produkte ohne nachweisbare problematische Stoffe. Diese Produkte enthalten keine problematischen Chemikalien oder ihr Gehalt lag deutlich unter den Empfehlungen, die von einzelnen EU-Mitgliedstaaten ausgearbeitet wurden.
  • Produkte, in denen Spuren problematischer Stoffe nachgewiesen wurden.
  • Produkte, die problematische Stoffe enthalten. Der Gehalt an unerwünschten Chemikalien lag oberhalb der Empfehlungen.

Keine Vorschriften

Im Gegensatz zu Kunststoffen gibt es in der EU keine konkreten Vorschriften für Chemikalien in Lebensmittelverpackungsmaterialien, die etwa aus Bambus, Palmblättern, Papier und Pappe oder Zuckerrohrbagasse gefertigt werden. Aufgrund des Verbotes von Einmalprodukten aus Plastik ist es zwingend erforderlich, strenge Vorschriften zu erlassen, die Mensch, Tier und Umwelt vor Belastungen mit schädlichen Chemikalien in den Alternativprodukten zu schützen.

Schadstoffe

Flourierte Substanzen

PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) oder ihre Abbauprodukte sind in der Umwelt kaum abbaubar und werden auch als „forever“-Chemikalien bezeichnet. Die Verbindungen sind mobil und reichern sich in Mensch, Tier und Umwelt an. In Dänemark ist es ab Sommer 2020 verboten, Papier- und Kartonmaterialien mit Lebensmittelkontakt in Verkehr zu bringen, in denen PFAS verwendet wurden; es sei denn, das Produkt enthält eine funktionelle Barriere, die verhindert, dass die Substanzen in Lebensmittel übergehen.

Primäre aromatische Amine (PAA)

PAA werden z.B. bei der Herstellung von Azofarben, vor allem Gelb, Orange und Rot, verwendet. Mehrere PAA sind bekannt dafür oder stehen im Verdacht, krebserregende und erbgutverändernde Eigenschaften zu haben.

Chlorpropanole: 3-MCPD und DCP

Diese Stoffe stehen im Verdacht, Krebs auszulösen. Sie können in fetthaltigen Lebensmitteln als Verunreinigung beim Erhitzen entstehen. Auch bei der Herstellung von Lebensmittelverpackungen aus Karton können geringe Mengen an 3-Chlor-1,2-propandiol entstehen, wenn nassfeste Harze verwendet werden, die Epichlorhydrin enthalten.

Pestizide

Pestizide können in den Produkten aufgrund der Verwendung von Pestiziden bei der Produktion des natürlichen Materials, z.B. des Zuckerrohrs oder der Palmen, vorhanden sein oder bei der Produktion von Materialien eingetragen werden. In der EU sind Pestizide zwar in Lebensmitteln streng reguliert, nicht aber in Lebensmittelkontaktmaterialien.

BPA und andere Bisphenole

Bisphenol A hat beim Menschen eine hormonähnliche Wirkung und wird als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gelistet.

Andere Bisphenole, die als Ersatzstoffe verwendet werden könnten, sind noch nicht gut untersucht. Allgemein wird jedoch vermutet, dass sie ähnliche Wirkungen haben wie BPA. Bisphenole können in Lebensmittelbedarfsgegenstände über Kunststoffe, Beschichtungen und Lacke eingetragen werden. Sie können aber auch in recyceltem Papier und Kartonmaterialien enthalten sein.

Schwermetalle

Schwermetalle können aus der Umwelt (Boden, Luft) stammen oder etwa über recycelte Materialien oder Druckfarben in die Produkte gelangen.

Aluminium

Aluminium kann das Nervensystem, die Nieren oder die Knochen schädigen und sich negativ auf die geistige und motorische Entwicklung von Kindern auswirken. Aluminium kommt überall in der Umwelt und auch in Lebensmitteln vor, es ist ubiquitär. Wir nehmen es also ohnehin in relativ hohen Konzentrationen auf. Deshalb sollte die Aufnahme aus anderen Quellen möglichst gering gehalten werden. Bei Kontakt mit sauren oder salzigen Lebensmitteln kann es sich in großen Mengen aus aluminiumhaltigen Lebensmittelkontaktmaterialien, etwa Alufolie, lösen.

Testkriterien

Organisches Fluor (TOF). Die Bestimmung des gesamten organischen Fluors in den Produkten wurde mit einer modifizierten Methode der europäischen Norm DIN EN ISO 10304-1 (D20) durchgeführt. Dabei wird das Papier verbrannt, organisches Fluor in Fluorwasserstoff umgewandelt und mittels Ionenchromatographie bestimmt.

Primäre aromatische Amine (PAA). Diese wurden mit kalter Wasserextraktion (22 Grad, 24 Stunden), gemäß EN645, extrahiert. Analyse: LC-MS/MS.

Chlorpropanole (3-MCPD und DCP). Die Analyse umfasste 1,3-Dichlor-2-propanol (DCP) und 3- Monochlorpropan-1,2-diol (3-MCPD). Extraktion: Kalte Wasserextraktion(22 Grad, 24 Stunden), gemäß EN645. Analyse mittels GC-ECD.

Pestizide. Die Analyse umfasste etwa 320 Pestizide. Die Extraktion erfolgte mittels n-Hexan/Aceton-Gemisch. Analyse: LC-MS/MS und GC-MS/FID. Bezugsnorm: DFG S19 nach § 64 LFGB L00.00-34.

Bisphenole. Bei den Papierprodukten wurde nur Bisphenol A analysiert. Die Extraktion erfolgte mit Acetonitril (24 h, 23 °C). Analyse: LC-MS/MS.

Diese Methode wurde auch in diesem Test für alle Palmblattprodukte verwendet. Außerdem wurde für die meisten Palmblattprodukte eine alternative Methode angewendet: Bestimmung von Bisphenol A, F (CAS 87139-40-0 ), S nach Extraktion des Materials in Lösungsmittel (70 % Methanol – 30 % destilliertes Wasser) und Analyse mittels LC MSMS.

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