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Expedia: Gutscheine oder Geld zurück? - Storno mit Hindernissen

„Ist es rechtens, dass Expedia bei der Stornierung von Hotelbuchungen nur Gutscheine für dieselbe Unterkunft ausstellt?“ … Leser stellen Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier: Dr. Andreas Herrmann

Stornobedingungen bei Hotelbuchungen

Expedia ist eine große Online-Plattform mit Firmensitz in den USA. Über die Webseite kann man Pauschalreisen oder einzelne Leistungen wie Flug, Unterkunft oder Mietauto buchen. Aufgrund der Corona-Krise änderte das Unternehmen seine Reisehinweise.
 
Zu den Stornobedingungen bei Hotelbuchungen informiert Expedia auf der eigenenReisehinweise zum Coronavirus:
„Für Kunden, die vor dem 19. März 2020 einen nicht erstattungsfähigen Hoteltarif für Aufenthalte bis 30. Juni 2020 gebucht und bezahlt haben, stellt sich die Situation wie folgt dar:
  • Bei Inlandsreisen: Sie können Ihre Buchung stornieren; es gelten jedoch die standardmäßigen Stornierungsbedingungen.
  • Bei Auslandsreisen: Sie können Ihre Buchung stornieren und erhalten einen Gutschein, den Sie zu einem späteren Zeitpunkt in derselben Unterkunft einlösen können.“

 

Aber entspricht es wirklich geltendem Recht, dass Sie in diesem Fall kein Geld zurückbekommen und die Gutscheine Andreas Herrmann (Foto: U. Romstorfer/VKI)nur in derselben Unterkunft einlösen dürfen?

Rechtliche Ansprüche vom Einzelfall abhängig

Ob das rechtlich in Ordnung ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Haben Sie einen stornierbaren Tarif gewählt? Ist das Hotel in Europa? War es zum Reisezeitpunkt geöffnet?
Expedia ist bei Hotelbuchungen grundsätzlich nur Vermittler.
Ihr Vertrag besteht direkt mit dem Hotel.
 
  • Fall Sie ein Hotel in Europa und einen stornierbaren Tarif gebucht haben, dürfen Sie weiterhin stornieren wie vertraglich vereinbart (z.B. kostenlos bis eine Woche vor Reiseantritt). Hier müssen Sie nach einem Storno keinen Gutschein akzeptieren. Sie haben ein Recht darauf, Ihr Geld zurückzubekommen. Das ist bei diesem Tarif vertraglich geregelt.
  • Falls Sie ein Hotel außerhalb Europas gebucht haben, wissen wir nicht, wie die Rechtslage genau aussieht. Ihr Vertrag mit dem Hotel unterliegt dem Recht des Landes, in dem das Hotel seinen Sitz hat.
  • Falls Sie ein Hotel in Europa und KEINEN stornierbaren Tarif gebucht haben, kommt es bei der Stornierung darauf an, ob das Hotel zum Reisezeitpunkt geöffnet ist oder nicht.
    • Ist das Hotel geöffnet, müssen Sie den vereinbarten Preis bei der Buchung auch als Stornogebühr zahlen. Sie können maximal das zurückverlangen, was sich das Hotel erspart (z.B. Zimmerreinigung oder Frühstück). Ein Gutschein wäre in diesem Fall Kulanz seitens Expedia.
    • Ist das Hotel geschlossen, muss Ihnen das Hotel Ihr Geld zurückerstatten. Schließlich kann es die gebuchten Leistungen nicht erbringen und Sie nicht beherbergen. Manche europäische Regierungen haben wegen der Corona-Krise aber die üblichen Rückerstattungspflichten eingeschränkt und erlauben auch in diesem Fall Gutscheine. Dieser sogenannte Corona-Voucher: was ist das? widerspricht aberReiserecht: EU-Kommission gegen Gutscheinzwang - Gutscheine sollen freiwillig bleiben.

 
Viele Konsumentinnen und Konsumenten haben vor Ausbruch der Corona-Krise Reisen gebucht. COVID-19 stoppte oder verhinderte viele davon. Wann ist ein kostenloses Storno möglich und wann nicht? Unsere Coronavirus: VKI-Hotline zu Reiserecht - Bis 30. September verlängert erreichen derzeit viele solche reiserechtliche Fragen. Einen Überblick über häufige Fragen und Antworten finden Sie auch hier: Reiserecht in Corona-Zeiten - Kein Urlaub wie sonst

Ihre Rechte bei Pauschalreisen und Flügen

Ihre Rechte bei Pauschalreisen              

Und wie sieht das bei der Stornierung von Pauschalreisen aus, die über Expedia gebucht wurden? Innerhalb der EU ist ein kostenloser Rücktritt vom Vertrag rechtlich möglich. Die Voraussetzung: Am Reiseziel treten „außergewöhnliche Umstände“ auf, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Gibt es für den Zielort etwa eine Reisewarnungen des Außenministeriums wegen COVID-19, ist der Veranstalter verpflichtet, alles zurückzuzahlen. Das besagt die Pauschalreise-Verordnung (EU) 2015/2302. Sie müssen in diesem Fall auch Gutscheine bei Pauschalreisen: Vorsicht - Geld zurück ist sicherer akzeptieren. Sie können darauf bestehen, Ihr Geld zurückzubekommen.

Greift bei Expedia amerikanisches Recht? 

Diese Rechte bei der Stornierung von Pauschalreisen haben Sie aber nur, wenn der Veranstalter einen Firmensitz in der EU hat. Expedia ist ein amerikanisches Unternehmen. Laut Impressum gibt es aber eine Adresse in Deutschland. Ob es sich dabei um einen offiziellen Firmensitz handelt, oder (wie Expedia behauptet) nur um einen Kundenservice, ist aktuell noch unklar. Falls Expedia tatsächlich keinen offiziellen Firmensitz in der EU hat, würde bei Ihrem Pauschalreisevertrag amerikanisches Recht greifen. Das könnte bedeuten, dass auch Gutscheine erlaubt sind und Sie kein Recht auf Rückerstattung haben.

Flugbuchungen über Expedia

Expedia ist bei Flugbuchungen nur Vermittler (so wie bei Hotelbuchungen). Sie haben also einen eigenen Vertrag direkt mit der Fluglinie. Alle Airlines, die Flüge in der EU durchführen, müssen Ihnen Ihr Geld zurückerstatten, falls Ihr Flug annulliert wurde. Das besagt die Fluggastrechte - Ausgleich für Turbulenzen der EU. Haben Sie nicht direkt über die Webseite der Fluglinie gebucht, verweisen viele Airlines diesbezüglich aber auf den Vermittler. Unserer Meinung nach ist das rechtlich bedenklich. Als Konsument haben Sie immer Anspruch auf Rückerstattung gegenüber der Airline – egal, wo Sie den Flug gebucht haben.

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